Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Streit

Bundesregierung sucht weiter nach Verhandlungslösung zur Mehrwertsteuerregelung

Die Bundesregierung hält die für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung mit den europarechtlichen Vorgaben für vereinbar. Die Kommission hat beim EuGH Klage eingereicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Ungeachtet der von der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eingereichten Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) will die Bundesregierung beim Thema Mehrwertsteuerpauschalierung für Landwirte den Gesprächsfaden mit Brüssel nicht abreißen lassen.

Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA-EUROPE betonte, würden angesichts der Unwägbarkeiten eines Prozesses weiterhin mit der Kommission Gespräche geführt, um auszuloten, ob auch nach der Klageeinreichung noch eine Lösung auf dem Verhandlungswege möglich sein könne. Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nichtsdestoweniger wurde von beiden Ressorts erneut unterstrichen, dass die Bundesregierung die für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung mit den europarechtlichen Vorgaben für vereinbar halte. Daher werde man im laufenden Klageverfahren die geltende Regelung gegen die Vorwürfe der EU-Kommission verteidigen.

Der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums teilte zudem mit, dass eine entsprechende Klagebeantwortung bereits in Vorbereitung sei.

Konkret wirft die EU-Kommission Deutschland in ihrer am 4. Februar beim EuGH eingereichten Klageschrift vor, die Pauschalregelung in unzulässiger Weise auch Eigentümern großer landwirtschaftlicher Betriebe zu ermöglichen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten zwar, eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden.

Nach Auffassung der Kommission ist diese Ausnahmeregelung jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften administrative Schwierigkeiten zur Folge haben könnte. Dass Deutschland die Regelung jedoch standardmäßig auf alle landwirtschaftliche Betriebe anwendet, führt laut Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt.

Gemäß der deutschen Regelung können alle landwirtschaftlichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen pauschalen Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.