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Bundesregierung unterstützt stärkere Förderung von Junglandwirten

Junglandwirte können zukünftig auf noch mehr staatliche Unterstützung hoffen. U.a. sollen sie leichter an Mittel der Agrarinvestitionsförderung gelangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung steht hinter einer stärkeren Unterstützung der Junglandwirte. Die EU-Kommission schlage für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor, dass für die Förderung von Junglandwirten ein Mindestbudget eingestellt werden solle, das 2 % der Obergrenze für Direktzahlungen entspreche, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Dieser Vorschlag werde von ihr unterstützt. Vorrangig sei, dass den Junglandwirten der Zugang zur Agrarinvestitionsförderung erleichtert und mit Investitionszuschüssen zusätzlich unterstützt werde.

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Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Junglandwirte einen zusätzlich um bis zu 10 % der Bemessungsgrenze höheren Zuschuss - maximal 20 000 Euro - im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) erhielten. Zudem würden die Bundesländer bei der Finanzierung von Beratungsangeboten im Rahmen der einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Beratung unterstützt, von welchen auch Junglandwirte profitierten.

Vorgeschlagen worden sei auch eine Anhebung des Junglandwirtezuschlags in der GAK-Maßnahme „Agrarinvestitionsförderungsprogramm“. Dies sei von den Ländern abgelehnt worden. Die Gründe dafür lägen in der Gewährung einer Zahlung für Junglandwirte im Rahmen der Direktzahlungen sowie in der Gefahr hoher Mitnahmeeffekte bei einer Erhöhung des zusätzlichen Zuschusssatzes beziehungsweise der maximalen Höhe des Zuschusses für Junglandwirte im AFP. Zudem böten nicht alle Länder diesen Zuschlag in dem Programm an.

Zur Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung teilt die Bundesregierung mit, sie habe geprüft, ob es für spezielle Beratungsangebote für ältere Unternehmer, die ihren Hof abgeben wollten, in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfe. Dies sei nicht der Fall. Bereits die geltende Rechtslage ermögliche es der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Betriebsübergabeseminare als Leistung der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu erbringen.

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