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Bundesregierung vertagt Verabschiedung des Tierwohllabels

Die Einigung der Regierung zum Tierwohllabel und weiteren Landwirtschaftsthemen lässt auf sich warten. Das Kabinett verabschiedet heute nur die Futternutzung auf Vorrangflächen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Gesetz für die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung stand heute anders als angekündigt nicht auf der Tagesordnung im Bundeskabinett. Die Ressortabstimmung der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, heißt es dazu aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). In den vergangenen Wochen hatte ein überarbeiteter Gesetzentwurf für das Tierwohlkennzeichen in Berlin die Runde gemacht, laut dem sich CDU und SPD auf das freiwillige Label geeinigt hatten. Verbunden wurde das mit der Zusage, sich in Brüssel für die Einführung eines EU-weit verbindlichen Tierwohllabels einzusetzen. Außerdem hatte das SPD-geführte Umweltministerium ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Kriterien, die Landwirte für das Tierwohllabel einhalten müssen, erhalten. Das hatte für Unmut bei der CSU und beim Bauernverband gesorgt.

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Das BMEL hatte schon vor der Sommerpause den Gesetzentwurf für ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel ausgearbeitet und wollte ihn schnellstmöglich durch das Kabinett bringen. Wegen des Widerstandes der SPD kam es dann aber nicht zur Abstimmung. Auch die CSU hatte sich daraufhin gegen das auf Freiwilligkeit beruhende Projekt gewandt. Massiver Gegenwind kommt auch aus Niedersachsen. Die Landesregierung, ebenfalls eine große Koalition, fordert eine verpflichtende Kennzeichnung von Haltung und Herkunft auf Fleisch, die in eine Gesamtstrategie für die Tierhaltung eingebunden ist. Einen entsprechenden Bundesratsantrag hat Niedersachsen verabschiedet und in den Bundesrat eingebracht. Er soll im September von den Ländern beraten werden.

Umschichtung bleibt noch offen

Auch für die vielen anderen Landwirtschaftsthemen, über die das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium streiten, steht eine offizielle Einigung weiter aus. Das Bundeskabinett beschloss heute lediglich auf Grund der Trockenheit, den Ländern die Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen frei zu geben. Einen Beschluss dazu, wieviel Prozent der Direktzahlungen die Bundesregierung ab 2020 in die Zweite Säule zu den Agrarumweltprogrammen umschichten will, gibt es noch nicht. Im Raum stehen dafür die Zahlen 4,5% wie bisher, 6% wie von den Ländern gefordert und 15% wie von der SPD anvisiert. In Berlin kursiert das Gerücht, dass die CDU für eine Zustimmung der SPD zum Tierwohllabel eine Anhebung des Umschichtungssatzes eingetauscht hat. Bis Ende 2019 muss die Bundesregierung den Satz nach Brüssel melden, sonst verfällt die Möglichkeit zur Umschichtung ganz.

Schwierige Beratungen zu Pflanzenschutz Themen

Offen bleiben auch weiterhin die Großthemen Insektenschutz, Glyphosat-Ausstieg und Ausgleichsflächen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz. Das Bundesumweltministerium hatte dafür eine Einigung samt Kabinettsbefassung noch im August angekündigt. Wenn es damit durchkommen will, bleibt dafür nun nur noch der kommende Mittwoch, der 28. August übrig.

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