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Bundesregierung verteidigt Vorgehen beim Investitionsprogramm Landwirtschaft

Warum Landwirte im Rahmen des Investitionsprogramm nicht auch in neue Gebrauchtmaschinen investieren dürfen, fragte die AfD-Bundestagsfraktion in einer Kleine Anfrage bei der Bundesregierung nach.

Lesezeit: 2 Minuten

Über das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ werden bewusst nur Neumaschinen gefördert, da zur Erreichung der angestrebten ambitionierten Umwelt- und Klimaschutzziele die jeweils modernste vorhandene Technik gefördert werden soll. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion fest. Die AfD hatte sich erkundigt, warum Landwirte und Lohnunternehmer im Rahmen des Programms nicht auch in Gebrauchtmaschinen investieren dürfen, die die Kriterien der Positivliste erfüllen.

Die Bundesregierung erklärt dazu weiter, dass auch vor dem Programmstart angeschaffte Neumaschinen nicht nachträglich in den Genuss einer Förderung kommen könnten. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürften Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden seien, heißt es zur Begründung. Die Bezuschussung aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ sei eine solche Projektförderung.

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Durch das Knüpfen des Zuschusses an einen Kredit will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge sicherstellen, dass nur wirtschaftlich gesunde Unternehmen gefördert werden. Ohne die Verbindung der Förderung mit einem Kredit der Hausbank wäre eine sachgerechte Durchführung des Programms nicht möglich. Zudem profitierten die Landwirte von den günstigen Kreditkonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für das mit der Förderung verknüpfte Darlehen. Da es sich bei den Förderanträgen größtenteils um größere Investitionen handele, ist aus Sicht der Bundesregierung eine Finanzierung durch die Hausbank in den meisten Fällen ohnehin sachgerechter. Insbesondere in der derzeit speziellen Corona-Situation würden die Unternehmen dadurch zusätzliche Liquidität gewinnen.

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