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Bundesregierung will Abschuss von Wölfen doch erleichtern

Der Abschuss von Wölfen soll künftig einfacher möglich sein. Darauf hat sich die Bundesregierung nun doch geeinigt. Schon am Mittwoch soll das Streitthema im Bundeskabinett beschlossen werden und damit Zündstoff aus den Wahlkämpfen nehmen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung kann sich darauf einigen, den fast bedingungslosen Schutz des Wolfes etwas aufzuweichen. Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes weitgehend einigen können, bestätigen das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium gegenüber top agrar. Er soll vorraussichtlich noch am diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Herbeigeführt hat den Kompromiss das Bundeskanzleramt.

Abschüsse „bis zum Ausbleiben von Schäden“ möglich

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Künftig soll ein Abschuss von Wölfen auch möglich sein, wenn dieser Wolf nicht bereits als Täterwolf nachgewiesen worden ist. Dennoch bleibt der Zusammenhang mit einem Schadensfall von Wolfsrissen wohl bestehen. Der Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels soll künftig auch dann erlaubt werden können, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zugebissen hat - und zwar „bis zum Ausbleiben von Schäden“, zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) aus dem Entwurf der Bundesregierung. Eine Prävention ohne Schaden ist damit wohl weiterhin nicht erlaubt. Weiter sieht der Entwurf vor, das Füttern und Anlocken von Wölfen zu verbieten, damit sie sich nicht an Menschen gewöhnen. Mischlinge zwischen Wolf und Hund in der freien Natur sollen getötet werden. Ziel sei es, „auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung unverzüglich zu reagieren und dadurch auch die Akzeptanz für den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu erhalten“, heißt im Anschreiben des Umweltressorts, aus dem Agra Europe (AgE) zitiert. Klargestellt wird in dem Entwurf danach, dass zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse gegebenenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder gar ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können. Zwar sei grundsätzlich das schadensverursachende Tier selbst zu entnehmen, heißt es in der Begründung. Bereits eingetretene Schäden ließen sich jedoch nicht immer durch genetische Untersuchungen eindeutig einem Tier zuordnen. Daher reiche in bestimmten Fällen zur Entnahme eines schadensverursachenden Wolfs eine zeitliche und räumliche Nähe zu bisherigen Rissereignissen aus. Stellt sich heraus, dass der getötete Wolf nicht „der Übeltäter“ war, sollen sukzessive weitere Wölfe getötet werden dürfen. Das soll im Einzelfall bis zur Entnahme des gesamten Rudels gehen dürfen. Allerdings soll gewährleistet sein müssen, dass der Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird.

Einigung soll aufgeheizte Diskussion beruhigen

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatten lange gestritten, ob und wie der Abschuss von Wölfen erleichtert werden soll. Die Landnutzer, Landwirte und Jäger sowie Kommunen in den Wolfsgebieten hatten zuletzt den Druck zu einem Eingriff in das Wolfsmanagement kontinuierlich erhöht. Noch am Montagmorgen hatte das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) in Berlin den „raschen Einstieg“ in ein aktives Wolfsmanagement gefordert. Das Thema Wolf spielt auch in den Wahlkämpfen zur Europa- und zu den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen eine große Rolle. Die Einigung der Bundesregierung soll wohl auch hier ein Signal senden.

FDP will noch weitreichendere Lösung

Der FDP geht die nun bevorstehende Regelung der Bundesregierung nicht weit genug. "Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Schulze reichen nicht aus. Dass zukünftig Wölfe eines Rudels getötet werden dürfen, bis Schäden durch Wolfsübergriffe ausbleiben, ist nur ein erster richtiger Schritt, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker. Abzuwarten bleibe, ob die Tötung von Wölfen tatsächlich unbürokratisch möglich werde. „Wölfe müssen insbesondere in Regionen, in denen ein Nebeneinander von Weidewirtschaft und Wolf durch stark zunehmende Wolfsbestände nicht mehr möglich ist, regulär bejagt werden dürfen“, forderte Hocker. Dazu will die FDP noch einen Vorschlag vor der Sommerpause in den Deutschen Bundestag einbringen.

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