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Umstritten

Bundesregierung will keine Nachverhandlung mit den Mercosur-Staaten

Beim Freihandelsabkommen Mercosur wird es von deutscher Seite keine Nachverhandlungen geben. Die Bundesregierung hält die Vereinbarung weiter für wirtschaftlich sehr wichtig.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland beabsichtigt derzeit nicht, Nachverhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Demnach werden „Geist und Intention“ der Vereinbarung weiterhin unterstützt, da diese aufgrund der politischen Bedeutung, der wirtschaftlichen Relevanz und auch der verbindlichen Nachhaltigkeitsbestimmungen grundsätzlich im Interesse Deutschlands und der EU sei. Allerdings will Berlin die Rahmenbedingungen beobachten und überprüfen, ob das Abkommen wie beabsichtigt umgesetzt werden kann.

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Aus heutiger Sicht stellten sich hierzu „ernsthafte Fragen“ mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen insbesondere im Amazonas, heißt es in der Antwort. Daher werde die Situation in den Mercosur-Staaten und vor allem in Brasilien genau beobachtet.

Wie von der Regierung betont wird, beruht das Abkommen auf der Prämisse, dass Handel die nachhaltige Entwicklung fördern soll. Die Parteien hätten vereinbart, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitrage und auf den multilateralen Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt und Arbeit aufbaue.

Laut Bundesregierung ist das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens mit den vereinbarten Umsetzungsmechanismen das modernste, das die EU bislang verhandelt hat. Neben den verbindlichen Nachhaltigkeitsbestimmungen seien entsprechende Überprüfungs-, Beschwerde- und Reaktionsmechanismen enthalten, unter anderem zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, zur nachhaltigen Forstwirtschaft und zum Vorgehen gegen illegale Entwaldung.

Der Bundesregierung zufolge werden die hohen europäischen Standards gesichert und die Mercosur-Staaten zudem fester an die europäischen Normen gebunden. Eine enge Partnerschaft ermögliche es, gemeinsam Lösungen für kritische Themen zu erarbeiten. Dabei komme insbesondere dem institutionalisierten Dialog eine wichtige Rolle zu.

Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels unterliegen einem abgestuften, dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus. Vorgesehen sind Regierungskonsultationen, wo Auslegung und Anwendung der Kapitel auf Antrag diskutiert werden können. Gibt es dabei keine zufriedenstellende Lösung, kann in einem zweiten Schritt die Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigengremiums beantragt werden, um den fraglichen Sachverhalt mit Blick auf die Nachhaltigkeitsvorgaben zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

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