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Bundesregierung will sich für Abbau umweltschädlicher Subventionen einsetzen

Die Bundesregierung stellt umweltschädliche staatl. Fördermittel auf den Prüfstand. Darunter fällt auch die Unterstützung für den Agrardiesel, nicht auf Gelder aus der 1. und 2. Säule für die Bauern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass umweltschädliche Subventionen abgebaut oder in zukunftsorientierte Investitionen umgewidmet werden. Dies solle „unter Berücksichtigung von Verbraucherinteressen und sonstigen volkswirtschaftlichen Interessen“ erfolgen.

Nach Angaben des Bundeskabinetts greifen derzeit für den Bereich „Ernährung und Landwirtschaft“ elf Finanzhilfen des Bundes und 21 Steuerermäßigungen. Die Fördermittel, Direktzahlungen und Zahlungen der Zweiten Säule der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sind ihm zufolge nicht berücksichtigt. Die betreffenden Finanzhilfen beliefen sich 2018 auf insgesamt 620 Mio. Euro, die Steuervergünstigungen, darunter der Agrardiesel, auf rund 850 Mio Euro.

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Zu möglichen negativen Auswirkungen der Subventionen auf die Umwelt beziehungsweise die Artenvielfalt erklärt die Regierung, dass durch sie eine Einstufung der Maßnahmen als umwelt- oder naturschädigende Subventionen „nicht erfolgt“.

Im Widerspruch zu einer von den Grünen zitierten Aussage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stellt die Bundesregierung außerdem fest, dass aus ihrer Sicht die einschlägigen ordnungsrechtlichen Regelungen „grundsätzlich geeignet sind, stoffliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Habitaten zu verhindern“. So dürften individuelle Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei sachgerechter Anwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hätten.

Daneben sei es ein Ziel von ihr, die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen durch gezielte Maßnahmen verstärkt zu fördern. Dabei verweist die Bundesregierung auf die geplante Ackerbaustrategie sowie die notwendige Anpassung der Düngeverordnung.

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