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Wolf

Bundesregierung will Weidetierhaltung auch in Wolfszonen sichern

Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz will die Regierung Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen schaffen und sicherstellen, dass die Weidetierhaltung in Wolfgebieten möglich bleibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes will die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, „die berechtigten Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen“.

Die Weidetierhaltung müsse auch dort sichergestellt bleiben, wo durch die Zuwanderung des Wolfs vermehrt Zielkonflikte aufträten, betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Zur Abwehr von Schäden an Nutztieren sei der Herdenschutz von ausschlaggebender Bedeutung, denn durch geeignete und sachgerecht angewandte Maßnahmen könne die Gefahr von Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere effektiv verringert werden.

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Der vorgelegte Entwurf hat laut der Bundesregierung insbesondere das Ziel, die Rechtssicherheit von Verwaltungsentscheidungen bei der Entnahme von Wölfen zu erhöhen, um die mit der Rückkehr des Raubtiers verbundenen Zielkonflikte sachgerecht lösen zu können. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollten künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“.

Könne ein Wolf im Einzelfall anhand besonderer äußerer Merkmale - etwa eine besondere Fellzeichnung - als Verursacher eines Nutztierrisses identifiziert werden, sei die Entnahmegenehmigung darauf zu beschränken, heißt es in dem Entwurf. Fehlten jedoch besondere, leicht erkennbare, äußere Merkmale des Tieres, könne eine Identifizierung „nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Rissereignisse“ erfolgen.

Nach der so begründeten Entnahme eines Einzeltieres müsse zunächst abgewartet werden, ob damit die Nutztierrisse aufhörten beziehungsweise ob tatsächlich das schadensverursachende Tier entnommen worden sei. Sei dies nicht der Fall, dürften sukzessiv weitere Individuen aus dem Rudel entnommen werden, bei denen die notwendigen Bedingungen vorlägen.

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