Auch 2021 gehen 6 % der EU-Direktzahlungen rüber in die Zweiten Säule und in die ländliche Entwicklung. Die EU erlaubt eine Umschichtung von bis zu 15 %. Am Donnerstag hat der Bundestag dem Dritten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zugestimmt.
Zufrieden zeigt sich Albert Stegemann, der Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit werde die Finanzierung der verschiedenen Länderprogramme zur Umsetzung der zweiten Säule in der 'Gemeinsamen Agrarpolitik' sichergestellt. Mit den Mitteln könnten beispielsweise flächenbezogene Agrarumweltprogramme, wie das Anlegen von Blühstreifen, oder der Öko-Landbau gefördert werden. „Wichtig ist, dass die Mittel vor allem wieder in die Landwirtschaft zurückfließen. Die Bundesländer sind aufgefordert das sicherzustellen und gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Programme weiterzuführen und neu aufzulegen", so Stegemann.
Und Berichterstatter Hermann Färber betont, dass wesentliche Bedingung der Umschichtung von 6 % an Direktzahlungen sein müsse, dass diese Gelder in erster Linie an die landwirtschaftliche Mittelvergabe gebunden sind. Sie sollten die Entwicklung von wettbewerbsfähigen agrarwirtschaftlichen Betrieben sowie deren vor- und nachgelagerten Bereichen und Strukturen im ländlichen Raum unterstützen.
„Wir fordern die Bundesländer auf, dass die Programme, die durch die 6 % der Direktzahlungen finanziert werden, insbesondere den Bauern wieder zugutekommen. Denn es ist das Geld ihrer EU-Direktzahlungen, welches umgeschichtet wird und somit nicht mehr unmittelbar in ihrer Geldbörse landet. Für diesen Verzicht gebührt den Landwirten unsere gesellschaftliche Anerkennung. Umso wichtiger ist deshalb auch die finanzielle Unterstützung der zahlreichen Maßnahmen, die die Landwirte bereits für den Erhalt der Biodiversität unserer Landschaften ergriffen haben", so Färber.