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Bundestag macht Weg frei für Dürrehilfen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium anvisierten Dürrehilfen bewilligt. Damit stehen die 170 Mio. Euro, die der Bund dafür ausgeben will, frei zur Verwendung. Parallel dazu läuft die Bewilligung in den Ländern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium anvisierten Dürrehilfen bewilligt. Damit stehen die 170 Mio. Euro, die der Bund dafür ausgeben will, frei zur Verwendung. Parallel dazu läuft die Bewilligung in den Ländern.


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Am heutigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Dürrehilfen des Bundes im Umfang von bis zu 170 Mio. Euro freigegeben. Die Abstimmung dort war nur noch eine Formsache und hat zu keinen Diskussionen zwischen den Fraktionen mehr geführt. Damit ist der Beitrag des Bundes zu den Dürrehilfen rechtlich abgesichert und kann als Posten in den Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums von 2018 nachträglich eingetragen werden.


Insgesamt hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium Dürrehilfen von 340 Mio. Euro veranschlagt, die sich Bund und Länder je zur Hälfte aufteilen. Nach dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung, die der Bund mit den Ländern schließt, entfallen von der Gesamtsumme 25,6 Mio Euro auf Sachsen-Anhalt und 25 Mio Euro auf Mecklenburg-Vorpommern. Es folgen Brandenburg mit 23,1 Mio Euro sowie Sachsen mit 17,8 Mio Euro. Gut 11 Mio Euro kann Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, 10,2 Mio Euro Bayern und 10 Mio Euro Schleswig-Holstein. Jeweils 8,9 Mio Euro sind für Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgesehen, knapp 6,7 Mio Euro für Thüringen.


Die Details für die Mittelvergabe sind in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die abschließende Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung soll in den kommenden Tagen erfolgen.


Die Länder arbeiten parallel dazu an der Organisation des Landesgeldes und der Umsetzung der Anträge über die zuständigen Ämter. Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben ihre Zugangsbedingungen bereits veröffentlicht. Das Antragsverfahren soll in den Ländern zügig nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund losgehen. Die Länder sind verpflichtet erste Abschläge der Dürrehilfe noch dieses Jahr auszuzahlen, weil das Geld in den Bundeshaushalt 2018 eingespeist wird.

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