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topplus Staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Bundestagsopposition sieht keinen Vorteil für die deutschen Tierhalter

CDU-Agrarsprecher Stegemann hält die geplante Kennzeichnung für lückenhaft und bürokratisch. Die Ampelparteien verteidigen den Entwurf.

Lesezeit: 4 Minuten

Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird von Politik und Agrarverbänden mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Am kritischsten ist erwartungsgemäß die Opposition im Bundestag. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, warf Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor, den tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland die erhofften wirtschaftlichen Perspektiven zu verweigern.

„Özdemirs Entwurf für eine Tierhaltungskennzeichnung ist lückenhaft und führt zu einer Verschiebung des Marktes weg vom hochwertigen Schweinefleisch aus unseren Regionen hin zu billiger Importware, warnte Stegemann. Zudem sei das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren zur Anzeige und Registrierung von Betrieben unnötig bürokratisch und aufwendig.“

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Wettbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft

Auch der Agrarsprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, befürchtet durch die Beschränkung der beabsichtigten staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf inländisches Fleisch erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutschen Bauern. Nach seiner Auffassung wäre eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel zur Unterstützung der heimischen Nutztierhaltung viel zielführender und sinnvoller.

Hocker sieht Verbraucher am Zug

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, stellt sich hingegen hinter den Gesetzentwurf. Er hält es für überfällig, dass mit einem Haltungskennzeichen für den Verbraucher endlich mehr Transparenz erreicht wird und den Forderungen nach höheren Standards endlich auch entsprechende Kaufentscheidungen folgen können. „So wird sich zeigen, ob die angebliche Bereitschaft, für höhere Standards einen entsprechenden Preis zu bezahlen, auch in die Tat umgesetzt wird“, erklärte Hocker.

Er erneuerte gleichwohl seine Forderung nach einem Auflagenmoratorium, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhalter im europäischen Vergleich zu erhalten. Außerdem müsse mit einer Novelle des Baugesetzbuches endlich die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Investitionen durch die Kommunen überhaupt genehmigt werden können, betonte der FDP-Politiker.

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, räumte Veränderungsbedarf am Gesetzentwurf ein. Ihr zufolge hat sich die Koalition darauf verständigt, dass sich das staatliche Label an den Stufen der schon im Handel befindlichen Kennzeichnung orientieren muss. Da der Gesetzentwurf diesen Punkt bisher nicht enthält, wird die Koalition nach Konrads Angaben entsprechende Anpassungen im parlamentarischen Verfahren umsetzen.

Grundstein für mehr Tierschutz

Für Renate Künast ist der Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichen „der Grundstein“ für mehr Tierschutz, fairen Wettbewerb für Tierhalter und Transparenz für Verbraucher. Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin und Agrarsprecherin der Grünen im Bundestag sieht dies aber nur als Teil eines Puzzles bis hin zu einer Novelle des Tierschutzgesetzes, einer Herkunftskennzeichnung und einer Neuausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung. Sie rechnet damit, dass der Umbau der Ställe in ganz Deutschland bald beginnen kann, da auch das Baurecht bald geändert werden soll und eine Anschubfinanzierung zum Umbau und Betrieb moderner Tierhaltungen auf den Weg gebracht wird.

Kaniber befürchtet noch mehr Bürokratie

„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, so lautet das Urteil der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur geplanten verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung. Sie wirft der Bundesregierung vor, die Landwirte mit noch mehr Bürokratie zu überhäufen und von diesen einmal mehr zu erwarten, in Vorleistung zu gehen.

„Dringende Fragen zur Finanzierung oder zum Bau- und Emissionsschutzrecht sind jedoch nach wie vor nicht geklärt“, stellte Kaniber fest. Die kürzlich vom Bund genannten Beträge für die Tierwohlfinanzierung verdienen nach ihrer Einschätzung nicht mal das Wort „Feigenblatt“ und werden möglicherweise durch die geplanten Regelungen sogar grundsätzlich gefährdet. „Es ist absolut enttäuschend, dass die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf die Empfehlungen der Borchert-Kommission nicht stärker aufgegriffen hat“, so die Ministerin.

AbL: Borchert-Kommission sollte Umsetzung begleiten

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die heutige Vereinbarung im Bundeskabinett vorsieht, die offenen Fragen im Bau-, Planungs- und Genehmigungsrecht zu klären und parallel dazu die Haltungskennzeichnung voranzutreiben. Damit sei eine der Forderungen verschiedener Bauer-, Tierschutz- und Umweltverbände aufgenommen, konstatierte der AbL-Vorsitzende Martin Schulz. Er sieht die Lösung dieser Fragen am besten bei der Borchert- Kommission angesiedelt und regt an, dass die Kommission ihre Arbeit mit dem Fokus wieder aufnehmen sollte.

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