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Bundeswaldgesetznovelle kommt nicht voran

In der Bundesregierung gibt es noch keine Einigung über eine Neufassung des Bundeswaldgesetzes. Dem Vernehmen nach sperrt sich das Bundeswirtschaftsministerium gegen kartellrechtliche Änderungen.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Bundesregierung gibt es noch keine Einigung über eine Neufassung des Bundeswaldgesetzes. Dem Vernehmen nach sperrt sich das Bundeswirtschaftsministerium gegen kartellrechtliche Änderungen, um auf diese Weise den wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die baden-württembergischen Organisations- und Vermarktungsstrukturen im Forstbereich Rechnung zu tragen.


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Kritik an der schleppenden Ressortabstimmung wurde auch im Bundestag laut. Den Anlass dafür bot Ende März die Debatte über den Grünen-Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen - Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“, der trotz weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt wurde.


Mit der geplanten Änderung des Bundeswaldgesetzes greift die Bundesregierung eine Aufforderung der Agrarministerkonferenz (AMK) vom September 2014 auf. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen gesetzgeberischen Voraussetzungen für den Fortbestand ihrer bisherigen Strukturen zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung zu schaffen.


Zudem solle klargestellt werden, dass die der Holzvermarktung vorgelagerten Leistungen als waldbauliche Maßnahmen anzusehen seien, die der langfristigen Waldentwicklung dienten und nicht der Holzvermarktung zuzurechnen seien.


Schwierige Verhandlungen


Der forstpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alois Gerig, räumte in der Aussprache ein, dass er sich die Ressortabstimmung „auch etwas beschleunigter vorgestellt“ hätte. Seiner Auffassung nach darf das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Holzvermarktung des Landes Baden-Württemberg nicht dazu führen, „dass die Forstämter als Anbieter von Forstdienstleistungen vom Markt verschwinden“.


Infolge des Kartellverfahrens sei damit zu rechnen, dass Baden-Württemberg sowie die kommunalen und privaten Waldbesitzer ihre Holzernte in Zukunft getrennt vermarkten müssten. „Damit Dienstleistungen, die nicht ausschließlich zur Holzvermarktung gehören, weiterhin von Forstämtern im Kommunal- und Privatwald erbracht werden dürfen, brauchen wir eine Änderung des Bundeswaldgesetzes“, betonte Gerig.


Der CSU-Abgeordnete Alois Rainer sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Er wies darauf hin, dass es in Bayern seit Jahrzehnten eine vernünftige und gut funktionierende Selbstvermarktung gebe. Daher sei der Freistaat bei der aktuellen kartellrechtlichen Fragestellung „eigentlich außen vor“.


Seine Fraktionskollegin Kordula Kovac sprach sich für einen Wettbewerb in der Forstwirtschaft aus, aber nicht um jeden Preis. Vielmehr gehe es darum, wie bestehende Strukturen so angepasst werden könnten, dass Bewährtes erhalten bleibe, aber auch Raum für neue Ansätze geschaffen werden könne.

 

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