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BVVG reagiert zurückhaltend auf neue Vorgaben der Groko zur Flächenvergabe

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) reagiert zurückhaltend auf die in der Koalitionsvereinbarung geforderten Änderungen in der Privatisierungspolitik. Erst nach einem erfolgreichen Abschluss der Regierungsbildung will sie dazu Gespräche führen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) reagiert zurückhaltend auf die in der Koalitionsvereinbarung geforderten Änderungen in der Privatisierungspolitik. Erst nach einem erfolgreichen Abschluss der Regierungsbildung will sie dazu Gespräche führen.


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Die zuständigen Bundesressorts würden nach der Wahl der Bundeskanzlerin und der Ernennung der Bundesminister intensive Gespräche führen, wie die Passagen im Koalitionsvertrag im Detail umgesetzt werden sollen, hieß es in der Zentrale in Berlin. Entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten würden auch die ostdeutschen Länder in diesen Abstimmungsprozess einbezogen.

 

CDU, CSU und SPD hatten sich darauf verständigt, dass die BVVG zum einen weitere 20.000 ha zur Fortführung des Programms „Nationales Naturerbe“ beisteuert und zum anderen Existenzgründer und Junglandwirte stärker bei der Flächenvergabe berücksichtigt. Beide Punkte kommen überraschend.

 

Die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen war Anfang 2016 abgeschlossen worden. Dabei waren insgesamt rund 65.000 ha von der BVVG in das Eigentum der Länder oder von ihnen benannten Organisationen und Einrichtungen übergegangen. Seit 2016 bietet die BVVG etwa ein Drittel ihrer jährlich frei werdenden Flächen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen an. Zu den Adressaten zählen neben arbeitsintensiven Betrieben auch Junglandwirte. Im vergangenen Jahr hatte die bundeseigene Gesellschaft mit Junglandwirten 71 Kaufverträge über 670 ha sowie 143 Pachtverträge über rund 2.500 ha abgeschlossen.

 

Insgesamt verfügte die BVVG Ende letzten Jahres noch über rund 126.000 ha LF sowie 7.600 ha Wald. Die BVVG werde auch künftig die ihr übertragenen Aufgaben nach den vorgegebenen Gesetzen und Richtlinien erfüllen. Würden diese Vorgaben geändert, werde man darauf reagieren und die Arbeit entsprechend anpassen, verlautet es aus der BVVG.

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