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Ukrainekrieg

BWV-Verbandsrat verabschiedet Resolution über Neuausrichtung der Agrarpolitik

Der BWV fordert in einer Resolution das BMEL auf, die ökologischen Vorrangflächen bzw. Brachen zur Nahrungsmittelproduktion in Deutschland freizugeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der russische Überfall auf die Ukraine bringt den Menschen vor Ort unendliches Leid. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die der Krieg mit sich bringt und bringen wird, sind nicht vollständig abschätzbar. Die Landwirtschaft rückt aber mit ihrer ureigenen Aufgabe, der Nahrungsmittelproduktion, in den Fokus des öffentlichen Interesses.

Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau hat deshalb nach intensiver Diskussion eine Resolution verabschiedet und eine Anpassung der Agrarpolitik an die neuen Herausforderungen gefordert.

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„Die Landwirte sehen sich zu allererst in der Verantwortung, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen“, betont BWV-Präsident Michael Horper. Aber auch hinsichtlich der dringend notwendigen Selbstversorgung bei der Energieversorgung sei die Landwirtschaft ein wichtiger Partner.

Die Stellschrauben, die kurzfristig angepasst werden müssen, werden in der Resolution aufgezählt. Nun liegt es an der Politik, die Zeichen der Zeit zu erkennen und das Potential der heimischen Landwirtschaft zu nutzen, um Hungersnöte in Entwicklungsländern und Unruhen wegen Preisexplosionen bei Grundnahrungsmitteln in Schwellenländern zu verhindern. Jetzt sei es unerlässlich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium dringend die ökologischen Vorrangflächen bzw. Brachen zur Nahrungsmittelproduktion in Deutschland freigebe.

Der Bund verzichte, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wegfallenden Ernten, mehr Lebensmittel zu produzieren. „Eine solche Fehlentscheidung kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden. Was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden“, kritisiert Präsident Horper.

Hessen sieht es genauso

Auch die anderen Bauernverbände sehen das so. So hat der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, Staatsministerin Priska Hinz in einem Schreiben eindringlich gebeten, dass Hessen den Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt um die Ergänzung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) unterstützt.

Die Länder fordern, dass die DirektZahlDurchfV mit den EU-seitig eingeräumten Möglichkeiten der uneingeschränkten Bewirtschaftung von brachliegenden ÖVF-Flächen ergänzt wird.

Der HBV fordert für das GAP-Antragsjahr 2022 eine europaweit einheitliche Anwendung der gebotenen Möglichkeiten innerhalb der EU, um die aktuelle Lage zu entspannen und die Ernährungssicherheit gewährleisten zu können.

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