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CDU-Agrarminister fordern dauerhafte Tarifglättung für die Landwirtschaft

Vier Bundesländer wollen eine Steuerentlastung für die Landwirtschaft durchsetzen. Über den Bundesrat wollen sie eine Entfristung der Tarifglättung erreichen.

Lesezeit: 3 Minuten

Eigentlich läuft die steuerliche Tarifglättung Ende des Jahres 2022 aus. Mit dem Modell können landwirtschaftliche Betriebe ihre Steuerbelastung gleichmäßig auf drei Jahre verteilen und damit hohe Steuerbelastungen ausgleichen.

Die vier Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wollen nun kurzfristig noch eine Entfristung der Regelung über das Jahr 2022 hinaus erreichen. Dafür haben sie einen gemeinsamen Antrag im Bundesrat eingebracht. Dort steht in der nächsten Sitzung am Freitag das Jahressteuergesetz 2022 auf der Tagesordnung, über das die Ampel- Koalition eine Reihe von steuerlichen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen will. Eine spezielle Entlastung für die Landwirtschaft ist bisher noch nicht dabei.

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Tarifglättung soll Gewinnschwankungen steuerlich abfedern

„Die Tarifglättung ist ein gutes Instrument, um zum Beispiel witterungsbedingte Gewinnschwankungen steuerlich abzufedern. Da die Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 noch keine Entfristung vorgesehen hat, setzen wir uns ein, dass die Tarifglättung im Bundestag und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren entfristet wird“, sagte die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin, Silke Gorißen (CDU), zur Begründung. Die Tarifglättung habe sich in den vergangenen Jahren bewährt und gerade Schweinehalter mit extrem starken Einkommensschwankungen unterstützt. „Auch in Zukunft muss es möglich sein, Betriebe mit schwankenden Erträgen bessere Rahmenbedingungen zu geben“, so Gorißen weiter.

Auch die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) wirbt für die Tarifglättung. „Wir dürfen unsere Bäuerinnen und Bauern damit nicht allein lassen“, sagte sie. Diese müssten momentan ohnehin mit dramatisch steigenden Kosten zurechtkommen. „Da kann nicht auch noch die steuerliche Situation schwieriger werden“, sagte Kaniber weiter.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Tarifglättung in der Milchkrise von 2015/2016 beschlossen. Die EU-Kommission hatte sie allerdings genehmigungspflichtige Beihilfe eingestuft und nur unter der Bedingung der Befristung genehmigt. Das Instrument war dann erst 2019 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Es sieht vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurden von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 vorgesehen.

Ampel hält Entlastungspotenzial für zu gering

Die Ampel-Koalition hat eine Verlängerung der Tarifglättung bisher nicht geplant. Sie argumentiert, dass die durchschnittliche Entlastung, die sich durch die Tarifglättung ergeben hat, relativ gering sei. Zudem habe der Bundesrechnungshof die Maßnahme als nicht zielführend bewertet.

Als Krisenhilfe speziell für die Landwirtschaft hatte die Ampel bisher ein Krisenhilfsprogramm vom 180 Mio. € erstellt. Das Geld ist von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor allem an betroffene Betriebe mit Schweinehaltung, Obst- und Gemüseanbau oder Geflügelhaltung ausgezahlt worden. Zudem gibt es ein Kleinbeihilfeprogramm für Betriebe, die nicht der Greening-Verpflichtung unterliegen.

Bauernverband fordert Beitrag zur Risikovorsorge

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Länder auf, die Entfristung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen. „Die Land- und Forstwirtschaft braucht unverändert zusätzliche Instrumente zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge und zu deren steuerlicher Flankierung. Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist bereits ein solches Instrument, das eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet", sagte der Generalsekretär des DBVs, Bernhard Krüsken. Das wäre laut Krüsken ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft, die derzeit wiederum mit extremen Schwankungen der Märkte konfrontiert ist.

Der DBV hatte die Entfristung der Tarifglättung bereits mehrfach als zusätzliche Maßnahme für die Entlastungspakete der Bundesregierung vorgeschlagen.

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