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CDU arbeitet bundesweites Insektenschutzprogramm aus

Der CDU-Bundesvorstand reagiert auf das bayerische Volksbegehren Artenvielfalt. Bundesagrarministerin und Partei-Vize Julia Klöckner hat ein eigenes Papier zum Insektenschutz verfasst, das top agrar vorliegt. Es nimmt neben der Landwirtschaft auch Gärten, die Beleuchtung sowie den Flächenverbrauch in den Blick.

Lesezeit: 3 Minuten

Klöckner hat zu Beginn der Woche ein eigenes Papier zum Insektenschutz in den CDU-Bundesvorstand eingebracht. Es soll nun vom CDU Bundesfachausschuss Umwelt und Landwirtschaft weiterentwickelt werden. Dieser trifft sich dazu am 18. März das nächste Mal. Artenschutz gehe nur mit und nicht gegen die Landwirtschaft, teilte Klöckner dazu auf Twitter mit. In dem Papier, das top agrar vorliegt, wird ausdrücklich das Volksbegehren Artenvielfalt aus Bayern angesprochen. Dieses habe gezeigt, dass für immer mehr Menschen der Erhalt der biologischen Vielfalt ein wichtiges Thema sei, heißt es im ersten Absatz.

Verbot für Neonikotinoide EU-weit durchsetzen

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Als bereits laufende Aktivitäten hebt die CDU das im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktionsprogramm Insektenschutz und die Ackerbaustrategie hervor. Außerdem verweist sie auf das Anwendungsverbot für drei Wirkstoffe der Neonikotinoide im Freiland. „Deutschland hat aktiv am EU-Verbot mitgewirkt und setzt sich nun dafür ein, dass das Verbot in allen Mitgliedstaaten wirksam durchgesetzt wird“, heißt es in dem Papier. Als weitere Anstrengungen für den Insektenschutz listet die CDU folgende Punkte auf:

  • Die Errichtung eines wissenschaftlichen Monitoring Zentrums zur Biodiversität, um die Datengrundlage zu verbreitern,
  • Die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik mit größeren Anreizen für Landwirte für den Natur- und Artenschutz über die Förderung von Blühstreifen, Ausgleichsflächen oder Heckenpflanzungen,
  • Die Biodiversität in der Gesamtfläche mit Hecken, Feldgehölzen, Büschen, und Grünflächen auszubauen und vernetzte Lebensräume herzustellen,
  • Die Forschung an bienenfreundlichen Pflanzenschutzmitteln zu verstärken und diese zügig zuzulassen sowie den integrierten Pflanzenschutz weiterzuentwickeln und eine stärkere Nutzung von nicht chemischen Verfahren zu forcieren,
  • Den Ökolandbau marktorientiert zu fördern mit dem Ziel von 20 Prozent Ökolandbau in Deutschland,
  • Die Ackerbaustrategie zusammen mit den Landwirten zu erarbeiten und Methoden der Digitalisierung und der Präzisionslandwirtschaft zu fördern,
  • Die Imker zu unterstützen.

Beleuchtung, Gärten und Grünflächen sollen insektenfreundlich werden

Einen eigenen Absatz widmet das Papier dem Insektenschutz außerhalb der Landwirtschaft. „Naturschutz, Kommunen, Landkreise, Wirtschaft und Bürger sind ebenfalls gefordert“, heißt es in dem Papier. Die abendliche und nächtliche Beleuchtung müsse insektenfreundlicher gestaltet werden, Grünflächen und Gärten müssten so angelegt werden, dass Wildpflanzen, Insekten und Vögel und andere Arten dort einen guten Lebensraum fänden. „Wir müssen in unseren Kommunen die Bauplanung so ausrichten, dass die Flächenversiegelung weiter reduziert wird, auch die Gestaltung der Hausgärten kann noch insektenfreundlicher werden“, steht in der Beschlussvorlage. Außerdem regt die CDU eine Informationskampagne und einen kommunalen Dialogprozess mit Bürgern, Naturschutzverbänden, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Wirtschaft zum Thema Artenschutz an.

BMEL will BMU-Vorstoß für Insektenschutzgesetz abwehren

Die SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze hatte direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Bayerischen Volksbegehrens angekündigt, das von der Bundesregierung geplante Aktionsprogramm Insektenschutz zu einem Insektenschutzgesetz ausbauen zu wollen. Es sieht Änderungen im Naturschutz-, Pflanzenschutz-, Dünge- und Wasserrecht vor und soll laut Plan des Umweltministeriums (BMU) noch diesen Frühsommer im Kabinett verabschiedet werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wehrt sich jedoch gegen ein Gesetz, welches Eingriffe in seine Kompetenzbereiche Düngung und Pflanzenschutz ermöglichen würde. Es beharrt darauf, dass es, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bei einem Aktionsprogramm bleibt und zu keinem Gesetz zum Insektenschutz kommt. Schulze will unter anderem in ihrem Insektenschutzgesetz auch ein Glyphosatverbot ab 2023 verbriefen. Außerdem will sie dort die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgeschlagenen Auflagen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, etwa das Vorhalten von Ausgleichsflächen von 10 Prozent, durchbringen.

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