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CDU/CSU-Agrarpolitiker fordern Zeitaufschub bei der Düngeverordnung

Führende Agrarpolitiker der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag rufen ihre Parteikollegen im Europaparlament bei den Verhandlungen zur Düngeverordnung zur Unterstützung auf. Sie wollen die Nachschärfung der Düngeverordnung bis 2020 verschieben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Gitta Connemann, der Agrarsprecher der Fraktion, Albert Stegemann, und die agrarpolitische Sprecherin der CSU, Marlene Mortler, versuchen einen Aufschub bei der nächsten Novelle der Düngeverordnung zu organisieren. In einem Schreiben, das top agrar vorliegt, wenden sich die drei heute an die CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament und bitten diese um Unterstützung. „Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sind vor einer gegebenenfalls erneuten Novellierung der Düngeverordnung, die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts abzuwarten. Bis zum Vorliegen dieses Berichts fordern wir ein Moratorium, um die Wirksamkeit der Maßnahmen belastbar beurteilen zu können“, heißt es in dem Schreiben. Die bereits 2017 verschärfte Düngeverordnung müsse erstmal wirken können. Noch weitergehende Maßnahmen würden andernfalls die Landwirte in Deutschland „in ihrer Existenz gefährden“, argumentieren Connemann, Stegemann und Mortler.

Nächster Nitratbericht 2020

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Der nächste Nitratbericht steht im Jahr 2020 an. Er wird federführend vom Bundesumweltministerium (BMU) erstellt. Im letzten Nitratbericht von 2016 hatte die Bundesregierung erstmals ein neues Messnetz für die Nitratgehalte im Grundwasser ausgewertet. Darin sind die Messstellen von ehemals 162 auf knapp 700 erhöht. Nach dem neuen Messnetz überschritten im Zeitraum von 2012 bis 2014 rund 28 Prozent der Messstellen den Grenzwert für Nitrat von 50 mg/l.

Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen EU-Staaten?

Deutschland wolle den EU-Vorgaben gerecht werden, formulieren die CDU/CSU-Agrarpolitiker an ihre EU-Kollegen. Dabei dürfe aber keine Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedstaaten eintreten. „So dürfen in einigen Mitgliedstaaten mit Zustimmung der Generaldirektion Umwelt bis zu 230 kg Stickstoff je Hektar ausgebracht werden. Deutschland hingegen ist an eine Obergrenze von 170 kg je Hektar gebunden. Diese Wettbewerbsverzerrung ist nicht akzeptabel“, schreiben Connemann, Stegemann und Mortler. In der Zwischenzeit bis 2020 bieten die drei Agrarpolitiker an, die Zeit zu nutzen um „eine fachliche Debatte zur Nitratbelastung und deren Reduktionsmöglichkeiten lösungsorientiert zu führen“. Sie wollen darauf hinwirken, „dass das zu Grunde liegende Messstellennetz evaluiert und bei Bedarf neu justiert wird“. Außerdem plädieren sie für eine Folgenabschätzung der Maßnahmen zur Umsetzung EU-Nitrat-Richtlinie für die Landwirtschaft und die Tierhaltung.

Warnung vor einem Strukturbruch in der Landwirtschaft

Bereits heute gebe es Auswirkungen der 2017 verschärften Düngeverordnung, führen Connemann, Stegemann und Mortler an. Sie nehmen dabei Bezug den Inlandsabsatz an Stickstoffdünger, der laut dem Industrieverband Agrar (IVA) im Wirtschaftsjahr 2017/2018 um 10 Prozent zurückging. Die Zahl der gehaltenen Schweine sank in den Jahren 2017 und 2018 um mehr als vier Prozent, die der Rinder im gleichen Zeitraum um drei Prozent, argumentieren sie weiter. Diese Zahlen zeigten, dass sich „der Strukturwandel in der Landwirtschaft hin zu immer weniger familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung beschleunigt“, schreiben sie. Weitere Verschärfungen würden einen einschneidenden Strukturbruch auslösen und die agrarisch geprägte Kulturlandschaft sichtbar verschlechtern, befürchten die drei Bundestagsabgeordneten.

Bauern wollen in Münster demonstrieren

Bis Sonntag muss die Bundesregierung auf die erneuten Nachforderungen zur Düngeverordnung aus Brüssel reagieren. Der EU-Kommission reichen die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung der Düngeverordnung von Januar 2019 immer noch nicht aus. Doch bereits die stoßen in der Landwirtschaft auf viele Vorbehalte. Insbesondere die Vorgabe, in den nitratbelasteten Gebieten nur noch eine Stickstoffdüngung von 20 Prozent unter Düngebedarf zu erlauben, ist umstritten. Eine Abkehr von der Maßnahme ist allerdings bisher in den Verhandlungen nicht in Sicht. Am 4. April rufen mehrere Landesbauernverbände wegen der Verschärfung der Düngeverordnung zu einer Kundgebung in Münster auf.

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