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CDU/CSU-Fraktion stellt sich gegen Umschichtung

Über die Pläne für eine höhere Umschichtung von den Hektarprämien zu den Programmen der Zweiten Säule ab 2019 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag lehnt die Umschichtung ab. Schlussendlich kommt es auf eine Einigung zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium an.

Lesezeit: 3 Minuten

Über die Pläne für eine höhere Umschichtung von den Hektarprämien zu den Agrarprogrammen der Zweiten Säule ab 2019 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag lehnt die Umschichtung ab. Schlussendlich kommt es auf eine Einigung zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium an.


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Die Empfehlung des Agrarausschuss des Bundesrates für eine Erhöhung der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule von 4,5 auf 6 Prozent stößt im Bundestag auf Widerstand. Dort stellt sich die CDU/CSU-Fraktion gegen den Länderkompromiss. „Wir lehnen die Forderungen des Bundesrates nach einer weiteren Umschichtung entschieden ab“, teilen die stellvertretende Vorsitzende des CDU/CSU-Fraktion Gitta Connemann, der agrarpolitische Sprecher Franz-Josef Holzenkamp und die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe Marlene Mortler in einer gemeinsamen Stellungnahme mit.


Union plädiert erst ab 2020 für Veränderungen


Aus ihrer Sicht wird „eine Phantomdiskussion zur Unzeit“ geführt. Als Begründung verweisen sie auf die angespannte Liquiditätslage, die in den Betrieben in Folge der Preiskrise immer noch herrsche. „In dieser Zeit kann kein Hof in Deutschland auf nur einen Euro verzichten“, schreiben die drei Unionsabgeordneten weiter. Eine Diskussion über die Verteilung der Agrarzahlungen will die Union erst ab der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zum Jahr 2020 zulassen.


Länder betrieben Etikettenschwindel


Das oft als Grund für die Umschichtung angeführte Problem, dass die Hektarprämien zum Teil direkt vom Pächter an den Verpächter weitergegeben werden, erkennen Connemann, Holzenkamp und Mortler an. „Dies ist nicht Sinn und Zweck der Mittel. Die Frage, wer die öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft entlohnt, kann aber nicht alleine mit der GAP beantwortet werden“, positionieren sie sich dazu. Den Landwirten sei bewusst, dass ein Veränderungsprozess anstehe, so die Unionspolitiker. „Das Argument eines Teiles der Landesagrarminister, diesen Prozess über die zweite Säule begleiten zu wollen, ist aber Etikettenschwindel“, schreiben sie.


Ausschlaggebend ist das Votum der Bundesregierung


Am Montag hatte sich der Agrarausschuss des Bundesrates zunächst auf eine maßvolle Erhöhung der Umschichtung von den Hektarprämien in die Programme der Zweiten Säule von bisher 4,5 auf 6 Prozent ab 2019 geeinigt. Die antragstellenden Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten zuvor die EU-rechtlich maximal mögliche Umschichtung von 15 Prozent bereits ab 2018 gefordert. Das Geld soll in Förderprogramme zur Verbesserung des Tierwohls sowie in Agrarumweltmaßnahmen fließen. Am 10. März muss noch das Plenum des Bundesrates über die Stellungnahme seines Agrarausschusses entscheiden. Danach läge es an der Bundesregierung, ob sie den Ländern folgt und die Umschichtung bei der EU-Kommission bis zum 1. August 2017 beantragt.


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