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CDU/CSU: „Hofabgabeklausel wird NICHT abgeschafft!“

Bei der Frage der Hofabgabeklausel droht Zwist in der Großen Koalition. Gerade erst hatte Wilhelm Priesmeier von der SPD erneut eine mögliche Abschaffung der Regelung ins Spiel gebracht, da kontert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, man werde höchstens über Anpassungen reden. Sie erinnerte die SPD an den Koalitionsvertrag

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Frage der Hofabgabeklausel droht Zwist in der Großen Koalition. Gerade erst hatte Wilhelm Priesmeier von der SPD erneut eine mögliche Abschaffung der Regelung ins Spiel gebracht, da kontert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, man werde höchstens über Anpassungen reden.

 

„Wir erinnern die SPD gern noch einmal an unsere klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die lautet, dass die Hofabgabeklausel neu gestaltet wird“, so Franz-Josef Holzenkamp (CDU) und Marlene Mortler (CSU). Die Politiker schlagen dazu eine sachliche Analyse der Auswirkungen verschiedener Modelle auf das landwirtschaftliche Rentensystem, die Beitragszahler und die landwirtschaftlichen Strukturen vor. Diese Vorgehensweise sei in der Koalition so vereinbart. „Deswegen wundern uns Aussagen der SPD, ohne vorherige Prüfung verschiedener Optionen die Hofabgabeklausel streichen zu wollen. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.“

 

Für den Erhalt einer Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung muss der Hofinhaber nach derzeitiger Regelung seinen Betrieb an einen Hofnachfolger abgeben, ihn verkaufen oder verpachten. Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. „In der Vergangenheit wurde die strikte Hofabgabeklausel vielfach modifiziert und Freiräume bei der Hofübergabe geschaffen“, erklärten Holzenkamp und Mortler weiter. Sie verweisen auf das Gutachten des Von-Thünen-Instituts (vTI) aus dem Jahr 2012, wonach die Hofabgabeklausel die angestrebte strukturelle Wirkung erzielt. Der Gutachter habe aber eine weitere Modifizierung der Klausel empfohlen. Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Hofabgabeklausel in der Vergangenheit wiederholt bestätigt.


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