Die Tage der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte scheinen gezählt. Man sei zu der Erkenntnis gelangt, dass eine rechtssichere Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht möglich sei, sagte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, gegenüber AGRA-EUROPE. Für ihn ist daher klar, „die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte ist nicht zu halten“.
Stegemann zufolge sorgt das derzeitige Moratorium bei der Bescheidung von Rentenanträgen für erhebliche Verunsicherung und muss so bald wie möglich aufgehoben werden. Noch in diesem Jahr strebe die Union eine gesetzliche Lösung an, „die für Klarheit sorgt und zugleich gewährleistet, dass sie den Anliegen der jüngeren Generation Rechnung trägt“. Der CDU-Politiker ist sehr zuversichtlich, „dass wir uns zügig mit der SPD auf eine Neuregelung verständigen können“.
Stegemann will es nicht bei einer Streichung der Regelung belassen: „Wir müssen zum einen verhindern, dass aktive Landwirte in Folge einer möglichen Abschaffung der Hofabgabeklausel höher belastet werden.“ Dies gelte nicht zuletzt für die Krankenversicherung. Zum anderen müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, „dass die Abgabe des Betriebes an einen Hofnachfolger und eine Hofnachfolgerin weiter attraktiv ist“. Dafür müssten Anreize geschaffen werden.
Keinen Zweifel lässt der Abgeordnete daran, dass die Union am eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem festhalten wird. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung habe sich bewährt und ihre Leistungs- und Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. „Ich bin überzeugt, dass dies auch künftig der Fall sein wird“, so Stegemann.
AbL: Rentenanträge umgehend bescheiden
Bestätigt fühlt sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Geschäftsführer Ulrich Jasper sagte am Donnerstag: „Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau muss ihre skandalöse Verweigerung, Rentenanträge zu bescheiden, sofort aufgeben. Sie muss unverzüglich über die mehreren Tausend Rentenanträge entscheiden, die sie seit dem am 9. August 2018 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts liegengelassen hat.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Hofabgabeverpflichtung in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist und die entsprechende Regelung im Gesetz über die Landwirtschaftliche Alterskasse mit sofortiger Wirkung unanwendbar ist. Die beiden anderen Voraussetzungen zum Erhalt der Rente (Rentenalter und Wartezeit) sind dagegen weiter anzuwenden. „Die SVLFG konnte ihre Verweigerung schon bisher nicht auf den Karlsruher Beschluss stützen. Jetzt bricht auch ihre Argumentation zusammen, dass unklar sei, ob die Koalition die Hofabgabeklausel über eine Gesetzesänderung doch noch verlängere. Das ist nun endgültig vom Tisch“, ergänzt Jasper.
Äußerungen Stegemanns, dass die Auszahlung der zu Unrecht zurückgehaltenen Renten nicht zu einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Landwirte führen dürfe, weist der AbL-Vertreter aber zurück: „Mögliche Verschiebungen von Beiträgen können keine Begründung sein, um den Rentnerinnen und Rentnern ihre Rente vorzuenthalten. Auch der Wunsch der SVLFG, dass der Bund mehr Bundesmittel bereitstellen soll, rechtfertigt das Nichtbescheiden von Anträgen in keiner Weise. Was hier abläuft, muss dringend aufgearbeitet werden. Hier hat nicht nur die SVLFG als Körperschaft öffentlichen Rechts rechtswidrig gehandelt, auch die Rechtsaufsicht durch die Bundesministerien für Landwirtschaft und Ernährung und für Arbeit und Soziales hat hier versagt“, meint der AbL-Vertreter Jasper.