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CDU-Fraktion rückt von Klöckners Tierwohlkennzeichen ab

Die CDU-Fraktion will das freiwillige Tierwohllabel fallen lassen. Stattdessen will sie eine EU-weit verpflichtende Haltungskennzeichnung und eine nationale Herkunftskennzeichnung erreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach der SPD-Fraktion kündigt auch die CDU-Fraktion im Bundestag die Gefolgschaft für Klöckners Gesetzentwurf für ein freiwilliges staatliches Tierwohlkennzeichen auf. „Wenn wir ein Label haben, das nur freiwillig ist, hilft das nicht weiter“, sagte die neue CDU Vize-Parteichefin und Bundestagsabgeordnete Silvia Breher am Donnerstagabend bei der top agrar Veranstaltung „Landwirtschaft im Dialog“ in Berlin. Die CDU-Fraktion wolle auf Dauer eine auf EU-Ebene verpflichtende Herkunftskennzeichnung erreichen, so Breher weiter.

BMEL soll nationale Herkunftskennzeichnung vorbereiten

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„Weil das so schnell nicht möglich ist, möchten wir schon jetzt in Deutschland ein Modellprojekt für eine nationale Herkunftskennzeichnung starten“, erläuterte Breher. Damit solle der Verbraucher eine Chance bekommen, ein Produkt zu kaufen, was in Deutschland produziert und verarbeitet worden sei. Vorbild dafür seien Italien und Frankreich, wo es solche Herkunftskennzeichnungen schon gebe, argumentierte Breher weiter. Die CDU-Fraktion habe das Anliegen bereits mit der Bitte um Bearbeitung an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weitergegeben, heißt es aus Kreisen der CDU-Fraktion gegenüber top agrar.

Gesetz für freiwilliges Tierwohlkennzeichen steht vor dem Aus

Das Abrücken der Agrarpolitiker aus der eigenen CDU-Fraktion könnte das Aus für das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner voran getriebene freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichen bedeuten. Denn auch die SPD-Fraktion hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf im Bundestag dazu nicht mittragen wolle. Nun kündigen auch die CDU-Abgeordneten die Unterstützung auf. Aus der CSU hatte es schon länger Gegenwind gegen Klöckners auf Freiwilligkeit basierende Pläne gegeben.

Tierwohlkennzeichen ist Teil des Agrarpakets

Dem Gesetzentwurf für ein freiwilliges staatliches Tierwohlkennzeichen hatte das Bundeskabinett am 4. September zugestimmt. Er ist einer von drei Teilen aus dem Agrarpaket. Um Gültigkeit zu erlangen, müssten der Gesetzentwurf für das Tierwohlkennzeichen und die zugehörige Verordnung mit den Kriterien noch die Zustimmung vom Bundestag und vom Bundesrat erhalten.

Das BMEL hatte eigentlich geplant, dass in der zweiten Hälfte von 2020 bereits die ersten Produkte mit dem neuen staatlichen Tierwohlkennzeichen im Handel liegen. Dieser Zeitplan wird wohl nicht mehr zu halten sein. Als Argument für die Freiwilligkeit hatte das BMEL immer EU-rechtliche Hürden gegen eine verpflichtende Kennzeichnung vorgebracht. Damit es schneller gehe, wollte das BMEL zunächst national mit einer freiwilligen Kennzeichnung starten.

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