Am Mittwoch hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Entwurf zum Bundeshaushalt 2017 im Haushaltsausschuss des Bundestages vorgestellt. Im Einzelplan des Bundesagrarministeriums stehen auch im nächsten Jahr zusätzlich 78 Mio. Euro zur Verfügung, um die landwirtschaftlichen Betriebe flächendeckend und unbürokratisch zu entlasten, zeigt sich die CDU zufrieden.
„Viele Bauerfamilien fürchten derzeit wegen Niedrigpreisen für Lebensmittel um ihre Existenz. Seit 2013 sind die Preise für Schweinefleisch, Milch und Getreide stetig gesunken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will den Bauern in dieser außerordentlichen Krise helfen, um auch künftig eine regional verankerte, bäuerliche Landwirtschaft in unserem Land zu erhalten“, so die beiden CDU-Politiker Frank-Josef Holzenkamp und Cajus Caesar.
Der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung soll wie schon im Vorjahr aufgestockt werden, von 100 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro. „Dies wäre eine spürbare Beitragsentlastung von rund 36 % und würde den landwirtschaftlichen Betrieben direkt zugutekommen“, so Holzenkamp und Caesar. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) als wichtigstes nationales Förderinstrument soll um 15 Millionen Euro auf dann 765 Millionen Euro erhöht werden.
Die Unionsfraktion begrüßt die erneute Erhöhung der Mittel für die GAK als politisches Zeichen, dass der ländliche Raum gesamtgesellschaftlich weiter an Bedeutung gewinnt.
Auch die Mittel des Nationalen Hochwasserschutzplans, der angesichts der Hochwasserschäden 2013 eingerichtet wurde, würden auf hohem Niveau bleiben, heißt es weiter. „Dank der Initiative der Union aus dem 2015 stehen in diesem Jahr und im Jahr 2017 jeweils 100 Millionen Euro für die schon in den Startlöchern stehenden zahlreichen Projekte zur Verfügung.“
Für Forschung und Innovation sollen im nächsten Jahr rund 278 Millionen Euro zur Verfügung stehen, das sind 38 Millionen Euro mehr, um dem Wettbewerbsdruck und Strukturwandel in der Landwirtschaft zu begegnen. 18 Millionen Euro mehr sind für die Innovationsförderung vorgesehen, um beispielsweise bei Pflanzenschutz, Tiergesundheit oder gesundheitlichen Verbraucherschutz neue Produkte und Verfahren zu entwickeln. Zudem sollen mit jeweils zehn Millionen Euro zusätzlich die Förderung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau und das Bundesprogramm ländliche Entwicklung weiter gestärkt werden.
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