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Grunderwerbsteuergesetz

CDU macht SPD für Steuerschlupfloch Share-Deals verantwortlich

Durch Anteilskäufe (Share-Deals) können findige Finanzinvestoren die Grunderwerbsteuerpflicht umgehen. Laut CDU-Politiker Thies nimmt das immer mehr zu. Das Finanzministerium verhindere eine Lösung.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sind so genannte Share-Deal-Praktiken immer häufiger zu beobachten. Besonders außerlandwirtschaftliche Investoren nutzen dieses Steuerschlupfloch, um Ackerland zu erwerben. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies (CDU) sieht das mit Sorge und kann auch nicht verstehen, warum sich Union und SPD in der Frage immer noch nicht einigen konnten.

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Das Grunderwerbsteuergesetz sieht vor, dass mindestens 3,5 % vom erworbenen Grundstückswert abgeführt werden müssen. Die Höhe des zu entrichtenden Prozentsatzes ist Ländersache. Aktuell liegt der Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Durch Anteilskäufe, sogenannte Share-Deals, kann die Grunderwerbsteuerpflicht umgangen werden. Die Grunderwerbsteuerpflicht wird erst dann ausgelöst, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 95 % der Anteile an einem Unternehmen auf neue Gesellschafter übertragen werden.

Gesetzentwurf wurde 2019 diskutiert

Union und SPD hatten laut Thies daher im Koalitionsvertrag vereinbart, „missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden“. Seit Beginn dieser Legislaturperiode ringen die Koalitionsfraktionen aber um einen Kompromiss. Für Thies, der auch Berichterstatter für Steuern und Finanzen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist, ist es nun allerhöchste Zeit, zu einer Einigung zu kommen. „Wir müssen umgehend effektive gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um landwirtschaftsfremden Investoren den Appetit auf Ackerland zu verderben“, sagt er.

Bereits im September 2019 habe der Bundestag einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in erster Lesung im Bundestag debattiert. Der Entwurf sieht laut Thies vor, die Umgehung der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu erschweren. Es ist eine Absenkung der Auslöseschwelle von bisher 95 % auf 90 % vorgesehen. Zudem soll die Haltefrist von derzeit 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

CDU will Auslöseschwelle von 75 %

Dem Steuerexperten Thies geht der Entwurf nicht weit genug und er erklärt hierzu: „Um Steuerumgehungen im Agrarsektor mittels Share Deals wirksam zu bekämpfen, sind schärfere Bestimmungen notwendig. Daher sollte für Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Flächen eine gesonderte Auslöseschwelle von 75 % eingeführt werden."

Zudem hält er es für unbedingt notwendig, dass die doppelt anfallende Grunderwerbsteuer bei einem Zwischenerwerb durch ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechtes abgeschafft wird. Diese Doppelsteuer erhöht laut Thies den Kaufpreis für den erwerbenden Landwirt zusätzlich und schwächt die Erwerbsmöglichkeiten gegenüber finanzstarken außerlandwirtschaftlichen Investoren.

"Es ist für mich absolut unverständlich, warum sich das Finanzministerium und die SPD gegen die Abschaffung dieser Doppelbesteuerung verwehren“, erklärt Thies. Circa 80 % der Immobilien in Deutschland sind Agrar- oder Forstimmobilien.

Der landwirtschaftliche Bodenmarkt sei insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern seit mehreren Jahren massiv von der Ausweitung der Share-Deal-Gestaltungen betroffen. „Eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist unabdingbar, um dem Wandel in der Eigentümerstruktur auf unseren Äckern entgegenzusteuern. Bauernland gehört in Bauernhand und nicht in die Hände landwirtschaftlicher Großinvestoren“, so Thies abschließend.

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