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CDU nähert sich Risikoausgleichsrücklage an

Die Forderung nach einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft gibt es seit Jahren. Immer scheiterte sie spätestens am Bundesfinanzminister und am Gleichheitsgrundsatz mit anderen Branchen. Jetzt macht die CDU einen neuen Vorstoß und nennt das Instrument „Klimarücklage“.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Forderung nach einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft gibt es seit Jahren. Immer scheiterte sie spätestens am Bundesfinanzminister und am Gleichheitsgrundsatz mit anderen Branchen. Jetzt macht die CDU einen neuen Vorstoß und nennt das Instrument „Klimarücklage“.


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Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann macht sich für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft stark. Sie nennt diese allerdings anders, nämlich Klimarücklage. „Die Steuerzahler sind keine Vollkaskoversicherung. Und Landwirte wollen keine Hilfeempfänger sein. Deshalb muss es für Zeiten wie diese Instrumente geben, die die Steuerzahler nicht belasten“, begründete Connemann ihre Forderung gegenüber top agrar. Die Klimarücklage sei eine Lösung dafür, so Connemann weiter.

 

Landwirtschaftliche Betriebe könnten so Gewinne ansparen, auf die keine Steuern entrichtet werden müssten. Erforderlich wäre aber dafür laut Connemann eine echte Zweckbindung als Liquiditätshilfe zur Krisenvorsorge. Außerdem würde die Klimarücklage auch der Situation Rechnung tragen, dass die Betroffenheit oft nicht nur regional sondern auch betrieblich sehr unterschiedlich ist, argumentiert Connemann weiter.

 

Die Fraktionsvize der CDU/CSU im Bundestag betonte, dass die Idee für eine Klimarücklage auch vom Präsidenten des Deutschen Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel unterstützt werde. Dieser hatte Ende Juli davor gewarnt, immer wieder Steuergelder zur Entschädigung von Landwirten auszuzahlen. Er forderte stattdessen in der Neuen Osnabrücker Zeitung „kalkulierbare“ Notfallpläne, die nicht die Steuerzahler belasteten. Darunter könnte laut Holznagel auch die Risikoausgleichsrücklage fallen.

 

Die Risikoausgleichsrücklage wird vom Deutschen Bauernverband seit Jahren gefordert. Schon im Juni, als das Ausmaß der Dürre und ihrer Schäden sichtbar wurde, hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied die Forderung nach der Risikoausgleichsrücklage als oberste Priorität erhoben. In den Koalitionsvertrag von Union und SPD von diesem Frühjahr hatte es die Risikoausgleichsrücklage nicht geschafft.

 

Zuletzt hatte die Bundesregierung in der Milchkrise 2016 die Forderung nach der Risikoausgleichsrücklage zurück gewiesen und statt dessen die 3-jährige Gewinnglättung eingeführt, die allerdings bis heute nicht angewendet werden kann. In den vergangenen Jahren sind alle Versuche für die Einführung der Rücklage spätestens am Bundesfinanzminister und am Gleichheitsgrundsatz mit anderen Branchen gescheitert.

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