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Bundesfachausschuss

CDU: Schlechtes Image der Schlachtbranche belastet Landwirtschaft

Mit großer Sorge sieht die CDU die Zustände in den Schlachthöfen. Dies falle auch negativ auf die Landwirtschaft zurück, die sich um mehr Tierwohl und Verbraucherverständnis bemühe.

Lesezeit: 3 Minuten

Um die Zukunft der Nutztierhaltung ging es am Dienstag im Bundesfachausschuss Umwelt und Landwirtschaft der CDU. Aus aktuellem Anlass nahmen die jüngsten Entwicklungen auf den Schlachthöfen besonderen Raum ein; die Mitglieder beobachteten dies mit großer Sorge, hieß es nach der Sitzung.

Die CDU will eine verlässliche Versorgung mit regionalen, hochwertigen tierischen Lebensmitteln, die auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz im Hinblick auf Tierwohl, Arbeitsschutz und Klimaschutz fußt. Ansehen und Akzeptanz für die deutschen Landwirte würden aber aktuell unter dem schlechten Image der Schlachtindustrie leiden. Ambitionierte Arbeits- und Tierschutzbedingungen auf deutschen Schlachthöfen sind aus Sicht des CDU-Ausschusses daher auch Grundvoraussetzung für eine gesellschaftlich akzeptiere Nutztierhaltung in Deutschland.

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„Gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten“

Laut den Politikern gebe es ja schon heute hohe Arbeits- und Sozialschutzstandards. Diese müssten nur auf den Schlachthöfen konsequent umgesetzt und geprüft werden. Die Teilnehmer erinnerten an das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) von 2017. Damit wurde die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Fleischwirtschaft und ein Aufrechnungsverbot eingeführt. Die Aufzeichnungspflichten und Grenzen der Verrechnung von Arbeitsmitteln, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung wurden deutlich verschärft.

Hierzu schreibt der Ausschuss am Dienstag: „Leider müssen wir feststellen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht in allen Betrieben durchgehend eingehalten werden. Bei Kontrollen 2019 in Nordrhein-Westfalen in dreißig Großbetrieben aus der Schlacht- und Fleischverarbeitung mit insgesamt 17.000 Beschäftigten wurden zum Teil umfassende Verstöße festgestellt. Hinzu kommt, dass an verschiedenen Schlachthöfen vermehrt Coronavirus-Erkrankungen (COVID-19) aufgetreten sind, die in Teilen zu Werksschließungen geführt haben. Da beispielsweise allein in der Geflügelwirtschaft in circa zehn Geflügelschlachtstätten rund 80 Prozent der Gesamtgeflügelschlachtmenge verarbeitet werden, hätte ein Corona-bedingter Ausfall weniger Standorte und die dadurch entstehenden Versorgungsengpässe massive wirtschaftliche, tierschutzrechtliche und soziale Folgen. Es liegt also im Interesse der gesamten Fleischwirtschaft, ambitioniertere Standards zu etablieren und diese in erster Linie auch durchzusetzen.“

Ein generelles Verbot von Werkvertragsverhältnissen in der Fleischwirtschaft hält die CDU für keine ausreichende Antwort auf die akuten Probleme. Inwiefern der Einsatz von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischwirtschaft durch Veränderung der rechtlichen Grundlagen oder durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag europarechtskonform abgebaut werden kann, müsse geprüft werden, heißt es.

Forderungen des CDU-Bundesfachausschuss

  • Die Unternehmen müssen alle Vorgaben umfassend und transparent umsetzen und mit weitergehenden Selbstverpflichtungen zu einem besseren Image der Branche beitragen.

  • Die Länder müssen für einen ordnungsgemäßen Vollzug der bestehenden rechtlichen Vorgaben sorgen und die Kontrollen deutlich verstärken. Hierfür müssen die Behörden finanziell und personell entsprechend ausgestattet werden.

  • Für alle Unterkünfte, in denen Arbeitnehmer arbeitgebernah untergebracht werden, müssen künftig die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts gelten. Entsprechende behördliche Kontrollbefugnisse sind sicherzustellen.

  • Für eine Vergleichbarkeit sollten sich alle Bundesländer auf einheitliche Empfehlungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus in Sammelunterkünften und bei gemeinschaftlicher Unterbringung verständigen.

  • Die Beschäftigten von Werksvertragsnehmern sind in das Arbeitsschutzsystem am jeweiligen Betriebsstandort einzubinden.

  • Die bereits heute durch das GSA Fleisch geregelte tägliche Erfassung der Arbeitszeit ist weiterzuentwickeln. Hierzu sollte die Arbeitszeiterfassung auf größeren Schlachtbetrieben künftig digital und manipulationssicher erfolgen.

  • Schwarze Schafe in der Branche müssen durch spürbare Bußgelder abgeschreckt werden.

  • Das seit dem GSA Fleisch bestehende Aufrechnungsverbot (also ein Verbot des Lohneinbehalts, zum Beispiel für Unterkunft- und Ausbildungskosten) ist auszuweiten, einer Benachteiligung der Arbeitnehmer ist entgegenzuwirken.
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