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Bodenmarkt: CDU wirft Ampel Konzeptionslosigkeit beim Umgang mit BVVG-Flächen vor

Die bevorzugte Vergabe von BVVG-Flächen auf Ökobetriebe trifft bei der Union auf Widerstand. Noch schärfer kritisiert wird die unentgeltliche Abgabe von Flächen zu Naturschutzzwecken.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung sieht keine rechtlichen Einwände gegen die bevorzugte Verpachtung von Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) an ökologisch wirtschaftende Betriebe.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion argumentiert der Bund, dass die Regelung nur einen kleinen Bruchteil neu zu verpachtender Flächen betreffe. Wenn kein Zuschlag erteilt werde, könnten überdies in einer zweiten Ausschreibungsrunde alle Marktteilnehmer ein Gebot abgeben.

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Erlösausfälle nicht zu beziffern

Eine weitere Maßgabe der BVVG betrifft die unentgeltliche Vergabe von Flächen an Länder, Naturschutzverbände und -stiftungen zu Naturschutzzwecken. Nach Angaben der Bundesregierung wurden so im Rahmen des § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) bereits 65.000 ha naturschutzfachlich wertvolle Flächen ohne Gegenleistung übertragen, davon ca. 27 800 ha für das Nationale Naturerbe.

Eine Aussage zu den auf diese Weise entgangenen BVVG-Erlösen – da die Flächen theoretisch auch anderweitig hätten verkauft werden können – macht der Bund jedoch nicht. Dies sei nicht möglich, da die Erlöse von den Umständen eines sonst erfolgten Verkaufs abhängen würde, heißt es in der Antwort.

Weitere Flächen für Naturschutz reserviert

Gleichwohl will der Bund weitere Flächen auf diese Weise weitergeben. Geplant seien 7.700 ha auf der Grundlage von § 3 AusglLeistG an Naturschutzverbände und -stiftungen zu übertragen, so die Ampelregierung. Weitere 9.800 ha verbleiben ihr zufolge zunächst in der Verpachtung bei der BVVG, sind aber auf Sicht für eine Übertragung an das Nationale Naturerbe vorgesehen.

Der für BVVG-Flächen zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Dieter Stier, hält die Argumentation der Bundesregierung sowohl bei der Vorrangverpachtung an Ökobetriebe als auch bei der Abgabe zu Naturschutzzwecken für völlig unzureichend. Die Antworten der Ampelregierung seien kraftlos, knapp und ausweichend, stellte Stier fest. Umso großzügiger habe sie unentgeltlich Flächen an Naturschutzträger verteilt, um sie gezielt für konventionelle Landwirte zu blockieren.

Stier: Strategie zu Lasten der Landwirte

„Wertvolle Flächen, dringend benötigt, gehen verloren“, warnte der CDU-Politiker. Diese Strategie zu Lasten der heimischen Landwirte solle nun auch noch fortgeführt werden. So ein Vorgehen widerspricht nach Ansicht von Stier dem Geist des Treuhandgesetzes und des Einigungsvertrages.

Für besonders problematisch hält er dabei, dass neue Privatisierungsgrundsätze nicht einmal existierten. „Die Ampel schafft Fakten, will hinterher erst prüfen und muss sich dann noch mit den neuen Ländern einigen“, verdeutlichte der Bundestagsabgeordnete. Er hält dies für eine "untragbare Konzeptionslosigkeit", die unvereinbar mit einer zukunftstauglichen Landwirtschaft sei.

Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Marktwert der noch im BVVG-Bestand befindlichen Flächen rund 2,03 Mrd. €. Aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen würden derzeit jährliche Einnahmen von knapp 40 Mio. € erzielt.

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