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"CETA berücksichtigt die Interessen der deutschen Landwirtschaft"

Der DBV begrüßt das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Das Abkommen sei ausgewogen, ermögliche neue Vermarktungschancen für die Land- und Ernährungswirtschaft und schütze die Interessen der europäischen Verbraucher. Kanada gesteht der EU ein Einfuhrkontingent über 18.500 Tonnen Käse zu.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Das Abkommen sei ausgewogen, ermögliche neue Vermarktungschancen für die deutsche und europäische Land- und Ernährungswirtschaft und schütze die Interessen der europäischen Verbraucher, erklärte der DBV.

 

Kanada gesteht der EU ein Einfuhrkontingent über 18.500 Tonnen Käse zu, was eine signifikante Verbesserung des Marktzugangs für die europäische Milchwirtschaft bedeutet, hob der DBV hervor. Daneben ergäben sich Exportchancen für Wein und Spirituosen, Obst und Gemüse sowie verarbeitete Erzeugnisse. Der EU-Markt würde in dem CETA-Abkommen gleichzeitig für sensible Agrarprodukte weiter geschützt. Bei den zugestandenen Importen von kanadischem Rindfleisch handele es sich um weniger als ein Prozent des EU-Konsums, stellte der DBV fest.

 

Von herausragender Bedeutung für Verbraucher und Landwirtschaft sei darüber hinaus, dass die EU-Standards unangetastet bleiben. Dies sei auch für weitere künftige Handelsabkommen eine absolute Bedingung, betonte der DBV. So darf Kanada im Rahmen der zugestandenen Einfuhrkontingente nur Rindfleisch aus nachgewiesenermaßen hormonfreier Produktion liefern. Ein großer Erfolg für den europäischen Agrarsektor ist auch die Anerkennung von 143 geographischen Angaben. Wenn insbesondere südeuropäische Staaten diese Chancen nutzen würden, könne hiervon indirekt auch die deutsche Landwirtschaft profitieren, erklärte der DBV.

 

Durch die Zustimmung des EU-Parlaments kommen die Vereinbarungen von CETA vorläufig zur Anwendung. Teile des Abkommens müssen innerhalb von zwei Jahren von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit das Abkommen dauerhaft in Kraft tritt. Mit dem Abkommen fallen fast 99 Prozent der Zolllinien weg. Der EU-Markt bleibt aber für sensible Agrarprodukte nach wie vor geschützt; er wird über feste Einfuhrkontingente nur begrenzt geöffnet.

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