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Ciolos stellt Agrarreform vor: Das sind die Details!

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat gestern seine Pläne für die Direktzahlungen und die EU-Agrarpolitik nach 2013 in Brüssel offiziell vorgestellt. Alle Details aus seinem Papier haben wir hier für Sie kompakt zusammengestellt.

Lesezeit: 4 Minuten

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am Mittwoch seine Pläne für die Direktzahlungen und die EU-Agrarpolitik nach 2013 in Brüssel offiziell vorgestellt. Der Rumäne sprach dabei von einer neuen Partnerschaft zwischen Europa und den Landwirten, um die kommenden Herausforderungen zu meistern. Gegenüber dem, was zuvor schon bekannt geworden war, gab es keine wesentlichen Änderungen.


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Hier die wichtigsten Eckpunkte des Vorschlags:


Direktzahlungen:

  • Ab 2014 will die Kommission 70 % der Direktzahlungen als sog. Basis-Prämie zahlen, wobei die Cross Compliance-Vorgaben weiterhin erfüllt werden müssen.

  • Die restlichen 30 % sollen „gegreent“ werden. Für das Greening gelten folgende Auflagen:


    a) Umbruchverbot für Dauergrünland,

    
b) Anbau von drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und


    c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland. Als Beispiele nennt die Kommission Hecken, Feldgehölze, Gewässer, Biotope, Uferrandstreifen, Blühstreifen etc.

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind vom Greening freigestellt. Sie gelten durch ihre Produktionsauflagen per se als gegreent. 

  • Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsübernahme einen obligatorischen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie erhalten.

  • In den benachteiligten Gebieten sollen die Mitgliedstaaten demnächst unabhängig von der Förderung in der 2. Säule einen Zuschlag auf die Basis-Prämie zahlen können. Die Förderkulisse für die benachteiligten Gebiete soll ab 2014 EU-weit nach einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.

  • Die Basis-Prämie soll künftig nach oben hin gekürzt und gedeckelt werden (Kappung). Bei Direktzahlungen bis 150.000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine Kürzung. Zwischen 150 000 und 200 000 € pro Betrieb und Jahr wird um 20 % gekürzt. Zwischen 200 000 und 250 000 €/Betrieb und Jahr gibt es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 € pro Betrieb und Jahr 70 %. Über 300 000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine weitere Unterstützung mehr. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Versicherungen) des Vorjahres abgezogen werden.

  • Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €. 



 

Kontrollen und Vereinfachung


  • Die Cross Compliance-Maßnahmen will die Kommission vereinfachen und reduzieren. Künftig sollen aber auch der Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Pflanzenschutzbestimmungen berücksichtigt werden müssen.
  • Insgesamt will die Kommission die Kontrollsysteme vereinfachen und risikoorientierter ausgestalten. In Mitgliedstaaten mit geringer Fehlerquote, kann die Kontrolldichte reduziert werden.
  • Für Kleinlandwirte mit Direktzahlungen zwischen 500 und 1.000 € je Betrieb und Jahr wird eine vereinfachte Pauschalzahlung eingeführt. Für diese Betriebe entfallen Cross Compliance und Greening.


 

Umverteilung



  • Die Kommission will die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig EU-weit angleichen. Im ersten Schritt soll den Mitgliedstaaten, die bei den Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erhalten, in Schritten ein Drittel der Differenz ausglichen werden. Das wird die Direktzahlungen der deutschen Landwirte um etwa 10 bis 15 €/ha und Jahr reduzieren.

 

Marktordnungen


  • Die Sicherheitsnetze wie z.B. die private Lagerhaltung und Intervention sollen für krisenanfällige Sektoren effizienter werden. Die Reaktionsfähigkeit soll sich verbessern, Versicherungen und Fonds gefördert werden. U. a, sollen auch Versicherungslösungen für Wetter- oder Tierhaltungskrisen angeboten werden.

  • Die Zuckerquoten sollen 2015 endgültig auslaufen.


 

Ländliche Entwicklung (2. Säule)



  • Die bisherigen Maßnahmen bleiben im Wesentlichen auch in Zukunft förderfähig. Die starre Achsenstruktur soll entfallen. Das gibt den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Spielräume für die Umsetzung.
  • Für Agrarumweltmaßnahmen und Klimaschutz sollen 25 % der Mittel reserviert werden.
  • Die benachteiligten Gebiete sollen nach EU-einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden. Das wird zu Verschiebungen der Förderkulisse auch in Deutschland führen. Aus der Förderkulisse fallende Betriebe sollen eine Auslaufförderung erhalten.


 

Forschung


  • Die Mittel für die Agrarforschung sollen verdoppelt werden.




Bundesagrarministerin Ilse Aigner sieht die Vorschläge in einer ersten Stellungnahme kritisch: Hier werde schon wieder ein neues Fördersystem geschaffen, die Förderung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. "Das lehne ich ab", erklärte Aigner in Berlin. (lsp/ad)


Alle Stimmen, Stellungnahmen und Meinungen zu den Reformplänen haben wir auf einer Sondersseite für Sie gesammelt:


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