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Ciolos will Prämienempfänger trotz Urteil ins Internet stellen

Beim Treffen der EU-Agrarminister am Montag und Dienstag dieser Woche ist die Offenlegung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen ein zentrales Thema gewesen. Die Mehrheit der Minister aus den 27 EU-Staaten unterstützte dabei die Pläne von Agrarkommissar Dacian Ciolos.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Treffen der EU-Agrarminister am Montag und Dienstag dieser Woche ist die Offenlegung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen ein zentrales Thema gewesen. Die Mehrheit der Minister aus den 27 EU-Staaten unterstützte dabei die Pläne von Agrarkommissar Dacian Ciolos.

 

Wie der Bayerische Bauernverband (BBV) mitteilt, will Ciolos die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, alle europäischen und nationalen Beihilfen unter Angabe des vollen Namens und des Wohnortes eines Landwirts zu veröffentlichen – und das obwohl dieses Vorgehen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Frage gestellt wurde. Ausnahmen sind lediglich für Betriebe geplant, die bis zu 1.000 Euro jährlich erhalten.

 

„Ich bin enttäuscht, dass sich viele Minister über die berechtigten datenschutzrechtlichen Bedenken hinwegsetzen, die auch von Bundesministerin Aigner und den Ministern aus Österreich, Bulgarien, Polen, Ungarn und Irland vorgetragen wurden“, erklärte BBV-Präsident Walter Heidl.

 

2010 hatte sich schon der EuGH mit den datenschutzrechtlichen Bedenken befasst. Die Veröffentlichung im Internet stufte er als unpassend und teilweise unzulässig ein, erinnerte Heidl weiter. Die Nennung von Namen, Ort, Postleitzahl und Betrag sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, um das Ziel der Transparenz zu erreichen. Angesichts dieses EuGH-Urteils war die EU-Kommission aufgefordert, die Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Empfänger von EU-Geldern zu überarbeiten.

 

Nach Einschätzung des Bauernverbandes will die EU die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes jedoch völlig ignorieren. „Die Veröffentlichung von detaillierten persönlichen Daten ist schlicht unangemessen. Die Verhältnismäßigkeit zwischen öffentlichem Interesse und Datenschutz muss gewahrt werden.“, fordert der BBV-Präsident. Der Agrarausschuss des EU-Parlaments habe die Offenlegungspläne von Agrarkommissar Cioloş Ende Januar abgelehnt. „Wir haben ein Recht auf Gleichbehandlung. Deshalb darf und kann es nur eine anonymisierte Darstellung wie bei den EU-Strukturfonds geben!“, so Heidl. Ausschließlich durch ein solches Verfahren könne auch den Bedenken des EuGH Rechnung getragen werden. (ad)

 

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