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GAP-Direktzahlungen

Corona: Antragsfrist für Direktzahlungen wird um einen Monat verlängert

Als Reaktion auf die besonderen Rahmenbedingungen durch die Corona-Krise wird den mit der Lebensmittelversorgung befassten Landwirten mehr Zeit für GAP-Anträge eingeräumt

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat auf Ersuchen Italiens, die Frist zur Einreichung von Direktzahlungsanträgen für alle europäischen Landwirte um einen Monat verlängert. Anstatt bis Mitte Mai können auch die deutschen Landwirtschaftsbetriebe ihre Anträge aufgrund der Corona-Situation wohl bis 15. Juni einreichen.

Dies beschloss die EU-Kommission an diesem Mittwoch in Brüssel bei ihrer wöchentlichen Arbeitssitzung. Jeder EU-Mitgliedstaat könne in eigenem Ermessen entscheiden, von dieser Fristverlängerung im nationalen Rahmen Gebrauch zu machen.

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Die Brüsseler Generaldirektion Agrar ist derzeit damit beschäftigt, einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung der Antragsfrist um einen Monat auf den Weg zu bringen. Im Einzelnen müssen die EU-Mitgliedstaaten über die Anwendung entscheiden. Die EU-Kommission bereitet dazu eine vergleichbare Durchführungsverordnung wie zuletzt im Dürrejahr 2018 vor:

„Die Verlängerung der Antragsfrist gibt den europäischen Landwirten in schwierigen Tagen mehr Zeit, ihre entsprechenden Anträge für Direktzahlungen zu stellen“, heißt es in einer von der EU-Kommission verbreiteten Erklärung.

Es obliege den Mitgliedstaaten die Anträge zu bearbeiten und die notwendigen Kontrollen im Rahmen der Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durchzuführen. Die von den Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene ausgezahlten GAP-Mittel werden von der EU entsprechend dem jährlichen GAP-Budget für das Erntejahr 2020/21 an die EU-Staaten überwiesen.

In Deutschland verteilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach regionalem Schlüssel die GAP-Direktzahlungen an die Bundesländer, die die Verteilung in den ländlichen Räumen und Regionen bestreiten.

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