Der Bundestag hat den Weg für Steuererleichterungen freigemacht, die finanzielle Härten durch die Pandemie abmildern sollen. Das am vergangenen Donnerstag beschlossene „Corona-Steuerhilfegesetz“ sieht unter anderem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld vor.
Aufstockungszahlungen, die Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 leisten, sollen demnach steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.
Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1 500 Euro an systemrelevante Berufsgruppen wie Landwirte wird per Gesetz ebenfalls steuerfrei gestellt. Diese Klarstellung hatte der Finanzausschuss des Bundestages noch per Änderungsantrag eingebracht.
Daneben ist vorgesehen, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 % auf 7 % abzusenken. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist auf ein Jahr befristet. Wirte sollen so eine Chance erhalten, ihre monatelangen Ausfälle durch die angeordneten Restaurantschließungen zumindest teilweise wieder hereinzubekommen. Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke wird allerdings nicht reduziert. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt nun als Formsache.
Kein Gehör für die Branche
Unterdessen sind Änderungsvorschläge der FDP-Bundestagsfraktion zum „Corona-Steuerhilfegesetz“ bei der Großen Koalition auf Ablehnung gestoßen. Mit einer Reihe von Änderungsanträgen wollten die Liberalen verhindern, dass die Pandemie bei Landwirten und anderen Klein- und Mittelständlern „zu einem bösen steuerlichen Nachspiel“ führt.
„Durch Corona sind viele Landwirte schon schwer genug getroffen: Lieferketten sind gestört, Arbeitskräfte zur Bestellung und Ernte kommen oftmals nicht ins Land, Umsätze brechen weg“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker. Ohne Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf drohe der Zugriff des Fiskus, beispielsweise bei verspäteter Auflösung von Rücklagen aus Bodenverkäufen, bei nicht rechtzeitiger Lieferung von Maschinen, für die die steuerliche Anschaffungsabschreibung genutzt wurde oder beim Ausfall von Arbeitskräften, wenn dadurch die im Erbschaftsteuerrecht festgelegten Lohnsummen nicht eingehalten werden könnten.
Leider scheine die Große Koalition ihr Gehör für die Branche verloren zu haben, kritisiert Hocker gegenüber AGRA-EUROPE. Anders sei nicht erklärbar, warum sie den sachorientierten Vorschlägen der Liberalen nicht zugestimmt habe.