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Coronahilfen für Landwirte: Denken Sie an die Schlussabrechnungen

Wer als Landwirt Coronahilfen in Anspruch genommen hat, muss nun eine Abschlussrechnung erstellen. Hier alle wichtigen Details dazu.

Lesezeit: 2 Minuten

Die letzten Corona-Förderprogramme sind jetzt ausgelaufen und damit stehen nun die Schlussabrechnungen an. Davon betroffen sind auch alle Landwirte, die Anträge auf die Überbrückungshilfen I, II, III, III Plus und/oder IV gestellt haben. Außerdem verlangt die Regierung Abrechnungen für die November- sowie Dezemberhilfen. Zum Verständnis: Die Anträge für die Hilfen beruhen teilweise auf Schätzungen. Daher wurden die Bescheide nur vorläufig erlassen. Erst wenn Sie eine Schlussabrechnung mit den tatsächlichen Umsätzen und Fixkosten erstellt und die Bewilligungsstellen Ihnen dafür grünes Licht gegeben haben, können Sie sicher sein, dass Sie kein Geld zurückzahlen zu müssen.

Ihre Schlussabrechnung müssen Sie bis zum 31. Dezember 2022 über einen „prüfenden Dritten“ (z.B. Steuerberater) auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einreichen. Laut Mitteilung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll diese Frist jedoch bis zum 30.06.2023 verlängert werden. In Einzelfällen und auf Antrag will die Regierung Ihnen sogar bis zum 31.12.2023 Zeit geben.

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Haben Sie mehrere Coronahilfsprogramme in Anspruch genommen, dann müsse Sie die Abrechnungen paketweise einreichen:

  • Paket 1: Überbrückungshilfe I bis III sowie November- und Dezemberhilfe
  • Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV. Derzeit ist für dieses Paket eine Schlussabrechnung noch nicht möglich.

Haben Sie mehr Geld erhalten als Ihnen nach der Schlussabrechnung zusteht, dann müssen Sie die zu viel erhaltenen Beträge zurückzahlen. Bei großen Fördersummen müssen Sie zudem damit rechnen, dass die Behörden Ihre Angaben vor Ort überprüfen. Aktuell ist es noch nicht geklärt, wie die Schlussrechnungen für die Anträge abzugeben sind, bei denen die Landwirte in die Härtefallhilfe gewechselt sind. Sobald die letzten Details geklärt sind und auch die Schlussrechnungen für das Paket 2 eingereicht werden können, informieren wir Sie.

Unser Autor: Tobias Bewer | wetreu Alfred Haupt KG Münster

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