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Saisonarbeitskräfte

Coronakrise: Einreise für Erntehelfer aus Nachbarländern erlaubt

Erntehelfer aus direkten Nachbarländern können trotz strengerer Grenzregelungen wegen der Coronakrise weiter nach Deutschland kommen. Nicht geklärt ist weiter die Einreise, wenn es Transitländer gibt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem entsprechenden Nachweis dürften Saisonkräfte aus berufsbedingten Gründen grenzüberschreitend reisen, bestätigte das Bundesagrarministerium gegenüber top agrar. Dies sei durch Unterlagen wie Arbeitsverträge, Auftragsunterlagen und Grenzgängerkarten zu belegen. Dabei handele es sich jedoch nur um Saisonarbeiter aus Ländern, die eine Grenze mit Deutschland haben zum Beispiel Polen und Tschechien.

Noch keine Lösung für Rumänien und Bulgarien

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Keine Lösung gibt es bisher über Saisonarbeiter aus weiter entfernten Ländern, etwa Rumänien und Bulgarien, die über andere Länder als Transit einreisen. Derzeit werden Busse mit arbeitswilligen Saisonarbeitskräfen am Transit durch Österreich und Ungarn oftmals gehindert. Auf die Einreise- und Transitbestimmungen in anderen Ländern hätte Deutschland jedoch keinen Einfluss, heißt es beim BMEL. Dafür müsse Deutschland mit den Transitländern nach Lösungen gegebenenfalls über Flugreisen suchen. Damit auch Saisonkräfte aus Staaten kommen können, die durch deutsche Nachbarländer hindurchreisen müssen, bemühe sich Ministerin Julia Klöckner (CDU) gerade um flexible Regelungen. Insgesamt kommen laut dem BMEL rund 280.000 Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft, den Obst-, Gemüse- und Weinbau aus dem Ausland nach Deutschland.

Saisonarbeiter aus Nachbarstaaten müssen Unterlagen vorweisen

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte am Montag nach Abstimmung mit den Nachbarstaaten zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern soll jedoch zwischen den Nachbarstaaten gewährleistet bleiben. Die für die Saisonarbeitskräfte entscheidende Passage in dem BMI Erlass lautet „Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen“.

Sorge vor Quarantäne Bestimmungen für die Rückkehr

Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wies auf die Regelung hin. „Es gibt hier spezielle Formulare, die die Betriebe den Helfern aushändigen können, damit diese problemlos einreisen können", sagte sie laut dpa in Eitting bei München. Viele Landwirtschaftsbetriebe befürchten zur Beginn der Vegetationsperiode mit Engpässen bei Erntehelfern und Saisonarbeitskräften für Pflege- und Pflanzungsarbeiten. Derzeit gelinge es oft nicht, sie aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern nach Deutschland zu bekommen. Teils sorgen sich Saisonarbeiter auch darum, ob und wie sie angesichts der Corona-Lage wieder heimkehren können. Das betrifft vor allem polnische Arbeitskräfte, die nach den Regeln eigentlich einreisen dürfen.

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