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Crowd-Investing für Flächenkäufe widerspricht Leitbild bäuerlicher Landwirtschaft

Im September berichteten wir über das Startup-Unternehmen Harvest, über dessen Homepage Landwirte Zugang zu alternativen Kapitalquellen bekommen sollen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im September berichteten wir über das Startup-Unternehmen Harvest, über dessen Homepage Landwirte Zugang zu alternativen Kapitalquellen bekommen sollen. Das Ganze soll ohne Banken und ohne die Aufnahme von neuen Darlehen für die Landwirte funktionieren und erfolgt über Crowd-Investing.


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Konkret verkauft der Landwirt dabei einen von ihm vorher definierten Flächenanteil aus seinem Eigentumsbestand an die Interessenten, die gemeinsam den Kaufpreis für seine Flächen aufbringen und diese Flächen an den Landwirt zurückverpachten. Bei den top agrar-Lesern hat dieses Geschäftsmodell für deutliche Kritik gesorgt, so dass wir bei Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsministerium nachgefragt haben, was es damit auf sich hat.

 

Aeikens warnt vor negativen Auswirkungen

 

Gegenüber top agrar erklärte Aeikens, das dieses Geschäftsmodell nicht neu sei, eine Reihe Unternehmensverbünde funktioniere ähnlich mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur. Das Investitionsmodell ziele auf außerlandwirtschaftliche Kapitalgeber, die auf diese Weise anteilig landwirtschaftlichen Boden und Betriebe erwerben. „Damit widerspricht das Modell dem Leitbild der Bundesregierung, eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft zu fördern und erhalten“, stellt Aeikens klar.

 

Agrarstrukturelle Folgen durch solche Sale-Lease-Back-Modelle sind:

  • Der Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) würde ausgehebelt. „Dies verletzt unsere agrarstrukturellen Ziele, mit denen unter anderem regional verankerte landwirtschaftliche Betriebe angestrebt werden. Bei diesem Modell gelangen die Flächen an überregionale Investoren. Der Anteil von Agrarflächen in der Verfügungsgewalt von Investoren würde tendenziell steigen, derjenige von aktiven Landwirten sinken“, erklärt der Staatssekretär.
  • Der Vorrang von Landwirten gegenüber Investoren könne hier über zwei Wege umgangen werden: Bei einer Einzelfläche wird parallel ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen, so dass andere Landwirte in der Regel als mögliche Käufer ausscheiden, da sie selbst in absehbarer Zeit die Flächen nicht bewirtschaften können.



  • Handelt es sich um größere Flächen, können diese pro Forma in eine GmbH eingebracht werden, diese wird dann unter Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes vom Investor erworben, erklärt Aeikens weiter. Dies entspreche dem Modell, das eine süddeutsche Versicherung in großem Stil in Brandenburg angewandt hat. Bei Novellierungen des Bodenrechts durch die Länder sollten diese Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden, empfiehlt der Beamte.



  • Sollte die eingeräumte Rückkaufoption tatsächlich einmal gezogen werden, sei das Ganze für den Betrieb eine teure Zwischenfinanzierung, warnt Aeikens: „Sowohl beim Kauf durch den Investor als auch beim späteren Rückkauf werden zweimal Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gebühren beim Grundbuchamt fällig. Die Kosten für den Landwirt werden dann in der Regel 20 % des Flächenwertes deutlich überschreiten. Dieses Angebot dürfte daher eher ein Placebo sein, weniger eine realistische Variante.“



  • Da auf den verkauften Flächen der größte Teil der Grundrente für Pachtzahlungen verwendet werden muss, verschlechtert sich seiner Meinung nach die Einkommenslage des Betriebes. Zwar werde sich die Liquidität der verkaufenden Betriebe kurzfristig entspannen, aber langfristig dürfte der ökonomische Erfolg in vielen Fällen zweifelhaft sein. „Der Name des Investors „Harvest“  = Ernte deutet darauf hin, wer hier auf die Dauer den „Ernteertrag“ einfährt“, so Aeikens abschließend.

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