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Sachsen-Anhalt

Dalbert: „Arbeitsschutzstandards und gesetzliche Mindestlohn sind einzuhalten“

Landwirtschaftsministern Prof. Dr. Claudia Dalbert aus Sachsen-Anhalt reagiert auf den offenen Brief des DGB zum Thema „Mindestlohn bei der Ernte“.

Lesezeit: 3 Minuten

Prof. Dr. Claudia Dalbert, Landwirtschaftsministerin in Sachsen-Anhalt, hat am Montag einen offenen Brief des DGB Sachsen-Anhalt zum Thema „Mindestlohn bei der Ernte“ erhalten. Darin fordert der DGB die Ministerin auf, in ihrer Kommunikation darauf hinzuweisen, dass auch in Krisenzeiten Arbeitsschutzstandards und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns notwendig sind. Die Ministerin hat dem DGB daraufhin am Mittwoch wie folgt geantwortet:

„Sehr geehrte Frau Wiedemeyer,

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

für Ihren offenen Brief vom 30. März 2020 bedanke ich mich herzlich. Sie machen auf ein besonders wichtiges Thema aufmerksam. Auch in einer Krisensituation müssen die Sozialstandards und die Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. Wir können darauf nicht oft genug aufmerksam machen.

Als Gewerkschaftsmitglied halte ich es für selbstverständlich, dass die Arbeitsschutzstandards und der gesetzliche Mindestlohn auch in der aktuellen Situation unverändert eingehalten werden. Als Landwirtschaftsministerin mache ich darauf immer wieder aufmerksam.

Wenn sich jetzt Menschen finden, die in der Landwirtschaft als Saisonkräfte arbeiten möchten, dann muss klar sein: Es handelt sich nicht um Hilfe, sondern um Arbeit. Ich freue mich, wenn Menschen, die momentan ihrer regulären Arbeit nicht nachgehen können, sich in den landwirtschaftlichen Betrieben bewerben. Das ist sinnvoll und notwendig. Ich höre von vielen Landwirtinnen und Landwirten im Land, die zusätzliche Arbeitskräfte dringend benötigen, da viele Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Osteuropa nicht anreisen können.

Insofern gilt: Wer in der Landwirtschaft arbeiten möchte, den unterstützen wir darin! Diese Arbeit muss selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben geschehen. Das bedeutet, dass hierbei wenigstens der Mindestlohn zu zahlen ist und die Regeln zur Begrenzung der Arbeitszeit einzuhalten sind. Hinzu kommen derzeit die Regelungen zu Mindestabständen und das Einhalten der Hygienemaßnahmen, wofür jeweils der landwirtschaftliche Betrieb Sorge zu tragen hat.

Bei der Vermittlung und bei der Beratung stehen die Arbeitsagenturen sowohl den Unternehmen als auch den interessierten Arbeitskräften als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ich appelliere an alle Beteiligten, trotz der aktuellen Krise mit Ruhe und Bedacht zu handeln und alle Sozialstandards einzuhalten. Damit halten wir die Gesellschaft zusammen und die Landwirtschaft am Laufen. Alles andere würde eine Krise nach der Krise einleiten.

Seien Sie versichert, dass ich diese Auffassung in der Kommunikation meines Hauses mit den betroffenen Kreisen vertrete und auch weiterhin vertreten werde. In der aktuell angespannten Situation müssen die landwirtschaftlichen Unternehmen mehr denn je bestrebt sein, für ihre Beschäftigten angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten."

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