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Bodenpreise

Dalbert sorgt sich wegen Spekulationen am Bodenmarkt

Vor steigenden Bodenpreisen durch ortsfremde Investoren und Spekulanten hat Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert gewarnt. „Ich sehe die Entwicklungen mit Sorge, und es ist dringend notwendig, den drohenden Gefahren entgegenzutreten", erklärte die Grünen-Politikerin am vergangenen Freitag im Magdeburger Landtag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Frage der Preisgestaltung bei Pacht und Bodenkäufen sei deshalb ein wesentlicher Aspekt in der Ausgestaltung eines Agrarstrukturgesetzes in Sachsen-Anhalt und werde sicher auch seinen Niederschlag im Gesetzesvorschlag finden, den die Abgeordneten der Regierungsfraktion derzeit erarbeiten würden. Darüber hinaus gibt es laut Dalbert eine Reihe weiterer Aspekte zu regeln, etwa bei dem schwierigen Thema Share Deals, bei denen Spekulanten Anteile von Agrarbetrieben erwerben statt Flächen direkt zu kaufen.

„In diesem Bereich wünschen wir uns vom Bund noch handfestere Empfehlungen“, betonte die Ministerin. „Wir möchten noch mehr Daten zum Boden- und Pachtmarkt zur Verfügung haben. Da ist der Bund in seiner Gesetzgebung gefordert, aber bitte auch mit Regelungen, die mehr Transparenz in Bezug auf verbundene Unternehmen und Share Deals bringen“, erklärte Dalbert. Wenn politisch sinnvolle Regelungen getroffen werden sollten, dann dürften diese nicht auf Vermutungen basieren. „Da braucht es ergänzende Erfassungen und die rechtliche Grundlage zu dieser Erfassung“, hob die Ministerin hervor.

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Werde das Thema Agrarstruktur in seiner ganzen Breite gesehen, dann gehörten die gesetzlichen Grundlagen, das Steuerrecht und sicher auch die Förderung zusammen betrachtet, damit Bodenpolitik aus einem Guss gestaltet werden könne. „Unsere Landwirtschaft hat es verdient, ihr in diesen Bereichen ein zukunftsfähiges Angebot zu machen“, betonte Dalbert. Dazu erforderlich seien auch zwischen Bund und Ländern abgestimmte Aktionen. Die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass sich Landes- und Bundesregelungen sinnvoll ergänzten und in ihrer Wirkung nicht behindern oder gar ausschlössen. Notwendig seien abgewogene Regelungen, die die Gefahren für die Agrarstruktur wirksam bekämpften, die Freiheitsrechte der handelnden Akteure achteten und nicht zu ungewollten „Nebenwirkungen“ führten.

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