Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Region in Nordspanien untersagt, den Wolf als jagdbare Art einzustufen. Zumindest solange der Erhaltungszustand des Wolfes auf nationaler Eben noch als ungünstig gilt.
Das dürfte vor allem die europäischen Regionen ärgern, in denen Wölfe immer wieder Nutztiere reißen und ihr Erhaltungszustand als günstig eingestuft werden kann.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt einen anderen Aspekt des Urteils.
Denn die EU-Richter stellten klar: Entscheidend für den Erhaltungszustand können nicht allein die alle sechs Jahre abzugebenden Berichte der Mitgliedsstaaten sein, sondern auch die jeweils neuesten wildbiologischen Daten.
Vorwurf: Bund stützt sich auf veraltete Daten
„Der DJV begrüßt diese Klarstellung“, heißt es in einer Stellungnahme. Denn: „Die Bundesregierung hat den Erhaltungszustand des Wolfes zuletzt im Jahr 2019 auf einer veralteten Datengrundlage als ungünstig eingestuft.“
Dem widersprechen DJV und „namhafte Wildbiologen“, heißt es weiter. Nach den letzten vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Daten gab es Ende April 2023 in Deutschland 185 Rudel, 45 Paare und 22 Einzeltiere. Aufgrund dieser zeitverzögerten Systematik wird die Bundesregierung im Juli 2025 einen Wolfsbestand melden, der auf zwei Jahre alten Bestandszahlen basiert.
DJV weist auf Ausnahmen hin
Selbst wenn der Erhaltungszustand nicht als günstig einzustufen sein sollte, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass Ausnahmen vom strengen Schutz möglich sind, wenn dadurch das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes nicht beeinträchtigt wird, erklärt der DJV.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der rasanten Entwicklung der Population sieht der Jagdverband nur eine Handlungsoption geben: Die Bundesregierung müsse sich vorbehaltlos für den Vorschlag der EU-Kommission auf Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention einsetzen. Dazu ist die Bundesumweltministerin laut DJV offensichtlich nicht bereit.