Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird in diesem Jahr erneut Einladungen zur Antragstellung zur Bauernmilliarde an die landwirtschaftlichen Unternehmen versenden. Dabei werden die Interessenbekundungen von Ende April 2021 und die daraus resultierende Reihung genutzt. Hierfür stehen aktuell 50 Mio. € zur Verfügung. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Freitag bekannt. Sobald der Haushalt für 2022 durch den neuen Bundestag beschlossen ist, was voraussichtlich Mitte 2022 der Fall sein dürfte, wird die Landwirtschaftliche Rentenbank ein neues Interessenbekundungsverfahren starten. Aktuell haben noch rund. 6.500 Unternehmen, die ihr Interesse an einer Förderung bekundet haben, in 2021 keine Einladung zur Antragstellung erhalten, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren.
Förderfähig sind:
- moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
- bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.
Für das Investitionsprogramm Landwirtschaft stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Mio. € zur Verfügung. Nach Angaben des BMEL sei das "Programm bisher sehr erfolgreich verlaufen". Es seien bereits über 6.800 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von rund 240 Mio € erteilt worden. Über 140 Mio. € wurden bisher an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Hinweis: Wer im vergangenen Jahr eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten hat, und zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt ist, muss einen Teil der Vorsteuer aus seinem Maschinenkauf an die Rentenbank zurückzahlen. Mehr dazu hier.