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DBV bewertet bisherige Greening-Umsetzung positiv

Der Mindestanteil für die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) an der Ackerfläche bleibt wie berichtet bei 5 %. Laut der Europäischen Kommission ist eine Anhebung dieses Anteils auf 7 % nicht mehr geplant.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Mindestanteil für die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) an der Ackerfläche bleibt wie berichtet bei 5 %. Laut der Europäischen Kommission ist eine Anhebung dieses Anteils auf 7 % nicht mehr geplant. Der Anteil der nach Brüssel gemeldeten ÖVF an der gesamten Ackerfläche in der EU sei bereits etwa doppelt so hoch wie die geforderten 5 %, stellt die Kommission fest. Dies sei vor allem durch eine Ausweitung der sogenannten produktiven ÖVF wie der Anbau von Leguminosen in der Hauptfrucht oder von Zwischenfrüchten mit einem Gesamtanteil von deutlich mehr als 50 % erreicht worden.


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Positiv bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) die Schlussfolgerungen der EU-Kommission. Im Sinne der Stabilität und Verlässlichkeit der GAP sei es richtig, bei 5 % zu bleiben. Erfreut zeigte sich der Verband auch, dass der neue Kommissionsbericht den Landwirten bescheinige, durch die im Umweltinteresse genutzten Ackerflächen einen spürbar positiven Beitrag zur biologischen Vielfalt zu leisten sowie Boden, Wasser und Klima zu schonen.


Auch wenn die Beurteilung der Umweltauswirkungen der Ökologischen Vorrangflächen aus Sicht des DBV nach nur zwei Jahren noch nicht abschließend sein kann, würden die Potenziale der ÖVF durch die vorliegende Analyse deutlich aufgezeigt. So unterliegen rund 70 % der EU-Ackerfläche der ÖVF-Verpflichtung; allein 2015 haben die europäischen Landwirte über 8 Millionen Hektar Ackerfläche im Umweltinteresse genutzt. Der flächenmäßig größte Anteil kommt dabei aus Spanien, gefolgt von Deutschland und Polen. Auf EU-Ebene sind die Größenordnungen im Jahr 2016 weitgehend stabil geblieben.

 

In der Umsetzung auf Betriebsebene entscheiden sich die Landwirte für die Nutzung einer breiten Palette von Möglichkeiten. Dennoch wählen die Betriebe laut Kommissionsbericht EU-weit überwiegend solche Maßnahmen wie stickstoffbindende Pflanzen, Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten und brachliegende Flächen, die mit produktiven bzw. potenziell produktiven landwirtschaftlichen Nutzflächen verknüpft sind. Dies bestätigt den Deutschen Bauernverband in seiner Forderung, das Greening weiterhin möglichst produktionsorientiert umzusetzen, sodass die Betriebe die Maßnahmen passend zu ihren regionalen und betrieblichen Verhältnissen auswählen können.


EU-weit nehmen jedoch Ökologische Vorrangflächen wie Landschaftselemente, Pufferstreifen an Gewässern sowie Randstreifen an Wegen und Waldrändern einen noch geringen Anteil an der gesamten ÖVF-Fläche ein. Dies ist aus Sicht des DBV die logische Konsequenz der bislang komplizierten, uneinheitlichen und überbürokratischen Vorgaben. In diesem Zusammenhang hebt der Deutsche Bauernverband hervor, dass die Fläche der streifenförmigen Ökologischen Vorrangflächen in Deutschland trotz aller Schwierigkeiten 2016 um rund 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist

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