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DBV: GAK-Erweiterung erfordert höheren Mitteleinsatz

Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv.

Lesezeit: 3 Minuten

Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv.


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Der DBV betont jedoch erneut, dass für die zusätzlichen Maßnahmen mehr Mittel notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe die in 2016 begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue Maßnahmen eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel von 30 Millionen Euro (2016) und 10 Millionen Euro (2017) sind daher aus Sicht des DBV zwar ein wichtiger erster Schritt. Doch weitere Aufstockungen der Finanzmittel müssten folgen.

 

Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören Projekte wie „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, die 2016 durch einen Umlaufbeschluss des PLANAK zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 bereits förderfähig wurden. Dazu kommen nunmehr ab 2017 die „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, wozu die Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund und Ähnlichem zählen. Ausdrücklich begrüßt der DBV den Beschluss des PLANAK, die Förderung gemeinschaftlicher Beregnungsanlagen fortzusetzen.


Hintergrund


Der Bund stellt im kommenden Jahr 765 Millionen Euro für die GAK bereit. Davon sind 40 Millionen Euro für „neue“ Maßnahmen vorgesehen. Das sind Maßnahmen, die nach der Änderung des GAK-Gesetzes im Oktober 2016 zwecks Erweiterung des Förderspektrums zugunsten der Entwicklung ländlicher Räume nun von der GAK gefördert werden können. Die neuen Maßnahmen sind: „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (beide schon durch PLANAK-Umlaufbeschluss zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 seit November 2016 förderfähig) und „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“ (Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung etwa von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund).


Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Zur Sicherung der Grundversorgung in ländlichen Regionen können Investitionen in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie der Erwerb solcher Betriebsstätten gefördert werden. Damit soll ein vor Ort erreichbares Angebot an Gütern oder Dienstleistungen des lokalen bis regionalen Bedarfs aufrechterhalten oder gestärkt werden. Unterstützt werden auch mobile sowie kombinierte Angebote eines Anbieters, auch in Mehrfunktionshäusern. Ziel ist es, die Nahversorgung und damit die Lebensqualität der Menschen in ländlichen Orten zu verbessern.

 

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Mit der Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen wird das Ziel verfolgt, Einrichtungen zu schaffen, in denen die für die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung notwendigen Güter und Dienstleistungen angeboten werden können. In diesem Rahmen können der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden, der dazu erforderliche Grundstückserwerb und der Innenausbau gefördert werden.

 

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