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GAP-Reform

DBV: Leistungskatalog für Öko-Regelungen

Der DBV warnt erneut vor nationalen Alleingängen bei der Umsetzung der GAP-Reform und fordert einen bundesweit einheitlichen Leistungskatalog für Öko-Regelungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einem nationalen Alleingang bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union hat der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut eine klare Absage erteilt. „Wir wollen uns im europäischen Geleitzug bewegen“, erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling am Montag bei einem Online-Pressegespräch.

Einheitlicher Leistungskatalog

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In der kommenden GAP-Periode sind 20 bis 30 % der Mittel aus der Ersten Säule für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorgesehen. Würden 20 % festgeschrieben, wären das Berechnungen des Bauernverbands zufolge in Deutschland umgerechnet rund 55 €/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Zur Umsetzung der Eco-Schemes in Deutschland schlägt der DBV eine Betriebspauschale vor, die dem Höchstbetrag für jährliche Zahlungen entspricht. Auf einem 100 ha großen Betrieb stünden damit 5500 € für die Öko-Regelungen zur Verfügung. Diesen Betrag soll der Betriebsleiter dann betriebsindividuell für Maßnahmen aus einem Leistungskatalog nutzen. Dieser Leistungskatalog soll einfache, praxistaugliche Maßnahmen enthalten und bundesweit einheitlich geregelt ist. Der Bauernverband fordert, die Maßnahmen mit unterschiedlichen Faktorenund Wertgrößenim Rahmen der betrieblichen Zahlung zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen sei vergleichbar mit der aktuellen Bewertung von Maßnahmen, die im Rahmen des Greenings auf ökologischen Vorrangflächen angewendet würden.

Einkommensstützung erhalten

Entscheidend ist aus Sicht der Landwirte, dass ein Mindestmaß an Einkommensstützung erhalten bleibt, stellte Hemmerling klar. Die neue Basisprämie müsse deshalb mindestens 60 % der Zahlungen der Ersten Säule ausmachen. Zu hohe Grundanforderungen in der Ersten Säule hält der DBV für problematisch. In Deutschland bewährte Kulturlandschaftsprogramme der Zweiten Säule dürften durch den Umbau der Agrarförderung nicht gefährdet, sondern müssten in der neuen Förderperiode gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem die Öko-Regelungen dürften nicht in Konkurrenz zu den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Zweiten Säule stehen.

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