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DBV und Landkreistag fordern Kursänderung bei der 5G Frequenzvergabe

Anlässlich der heute stattfindenden Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Landkreistag (DLT), eine echte Flächendeckung mit 5G-Mobilfunk im ländlichen Raum auch außerhalb der besiedelten Gebiete sicherzustellen.

Lesezeit: 3 Minuten

Anlässlich der heute stattfindenden Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Landkreistag (DLT), eine echte Flächendeckung mit 5G-Mobilfunk im ländlichen Raum auch außerhalb der besiedelten Gebiete sicherzustellen.


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Da die bislang vorgesehenen Ansätze zu der im Frühjahr 2019 anstehenden Frequenzversteigerung dafür nicht ausreichen, bedürfe es dringend einer Kurskorrektur der Frequenzpolitik der Bundesregierung und ihrer Umsetzung durch die Bundesnetzagentur, schreiben die Verbände.

 

Eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigem Internet ist laut dem DBV wesentliche Voraussetzung zur Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. So müssten in ländlichen Räumen grundsätzlich die gleichen Anwendungen/Dienste funktionieren wie im städtischen oder halbstädtischen Bereich, wo der Wettbewerb die besten Versorgungsergebnisse hervorbringt.


In den ländlichen Räumen, in denen der Markt allein zu keinen volkswirtschaftlich und gesellschaftlich befriedigenden Ergebnissen führt, müssten die Rahmenbedingungen (Versteigerungsdesign, Versorgungsauflagen, Förderung, Regulierung) so ineinandergreifen, dass hochleistungsfähiges Internet gewährleistet ist.

 

Aus Sicht der Verbände muss aus den Versäumnissen der Vergangenheit gelernt werden. Eine Orientierung der Auflagen allein an der Versorgung von Haushalten sei bei Weitem nicht ausreichend. Die aktuell im Koalitionsvertrag oder in Verlautbarungen der Bundesnetzagentur bzw. deren Beirat formulierten Versorgungsauflagen in Bezug auf Bahnstrecken und bestimmte Straßenkategorien sind aus Sicht von DBV und DLT nur halbherzig, weil sie Arbeit und Leben in der Fläche nicht im Fokus haben. Es geht um die Wirtschaftskraft und die Bleibeperspektiven von Menschen im ländlichen Räumen.


Alternatives Versteigerungsmodell vorgeschlagen

 

Da die Bundesnetzagentur (BNetzA) solche Versorgungsauflagen aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen für nicht zumutbar erachtet, schlagen die Verbände ein auf Überlegungen und Abschätzungen des 5G Lab Germany Dresden beruhendes alternatives Versteigerungsmodell vor, durch das eine flächendeckende Versorgung zu tragbaren Bedingungen erreicht werden kann.

 

Dieses Modell sieht vor, dem anstehenden Verfahren zur Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen eine Versteigerung vorzuschalten, die die flächendeckende Versorgung ländlicher Gebiete mit hochleistungsfähigen Internet garantiert.

 

In dieser Vorschaltversteigerung sollen die für den 5G-Ausbau wirtschaftlich nicht lukrativen ländlichen Gebiete unter den Netzbetreibern zu „negativen Preisen“ versteigert werden. Die vorgeschaltete Negativversteigerung endet erst, wenn alle (zuvor definiert und abgegrenzten) ländlichen Gebiete auf die drei Netzbetreiber verteilt sind, so dass je ein Netzbetreiber für den Netzaufbau in einem definierten Gebiet unter vollständiger Nutzung der neuen Frequenzbänder und der eigenen vorhandenen Frequenzbänder verantwortlich ist. Die Netzbetreiber würden für die so ersteigerten Gebiete Betreiberschutz über mindestens 5 Jahre erhalten.


Der damit verbundene Vorsprung mache die Versorgung der Gebiete für die Betreiber wirtschaftlich attraktiv. Um den Ausbau im ländlichen Raum weiterhin zu befördern, könnten dem Netzbetreiber alle Ausgaben für den 5G-Ausbau in seinen Vorsprungregionen zurückerstattet werden, und zwar bis zu dem Betrag, den der jeweilige Netzbetreiber für die von der Bundesnetzagentur vorgesehene und zeitlich nachfolgende Versteigerung in den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz ausgeben musste (Cash-Back). Zusätzlich würde er die Frequenzbänder aus der „digitalen Dividende III“ erhalten.


Im Gegenzug müssten sich die Netzbetreiber in den von ihnen exklusiv versorgten Gebieten zu Roaming und dazu verpflichten, binnen drei Jahren (bis Anfang 2023) 95 Prozent der Fläche mit mehr als 10 Mbit/s und 5 ms Latenz zu versorgen.

 

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