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Debatte um Kappung der Direktzahlungen bei 60.000 € entbrannt

Die EU-Kommission will offenbar eine Kappungsgrenze bei 60.000 € für den Bezug von Direktzahlungen einführen. Außerdem könnte es Zusatzzahlungen für die ersten Hektare bis 90 Hektar geben. Ein geleakter Kommissionsentwurf zur EU-Agrarreform macht Furore.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission will offenbar eine Kappungsgrenze bei 60.000 € für den Bezug von Direktzahlungen einführen. Außerdem könnte es Zusatzzahlungen für die ersten Hektare bis 90 Hektar geben. Ein geleakter Kommissionsentwurf zur EU-Agrarreform macht Furore.


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Eine verpflichtende Obergrenze von 60.000 Euro für die Direktzahlungen pro Betrieb sieht die EU-Kommission in der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Das berichten verschiedene Medien aus einem am Mittwoch geleakten Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Agrarreform 2020. Eigentlich wollte EU-Agrarkommissar Phil Hogan seine Pläne erst Ende Mai veröffentlichen. Derzeit wird sein Entwurf zur Zukunft der EU-Agrarzahlungen zwischen verschiedenen EU-Kommissaren abgestimmt. Von den 60.000 € als Obergrenze sollen Arbeitskosten von landwirtschaftlichen Kräften abgezogen werden dürfen, berichtet aiz.info aus dem Entwurf.


Höhere Förderung für erste Hektare bis 90 Hektar


Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten eine Zusatzzahlung für die ersten Hektare fortschreiben, um die Kleinbetriebe zu fördern. Der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Albert Stegemann, sagte gegenüber top agrar, dass die Grenze für die höhere Förderung der ersten Hektare in Deutschland auf 90 Hektar angehoben werden könnte. Bisher werden die ersten Hektare bis zu einer Grenze von 46 Hektar höher gefördert.


Neue Kopplung für Eiweißpflanzen


Die eingesparten Mittel aus der Obergrenze sollen laut der EU-Kommission im EU-Mitgliedstaat verbleiben und in die ländlichen Förderprogramme der Zweiten Säule national umverteilt werden. Außerdem will die EU-Kommission wohl weiterhin gekoppelte Zahlungen zulassen und sogar neue einführen. Bis zu 10 Prozent der Direktzahlungen dürften an die Produktion gekoppelt werden, etwa an die Erzeugung von Zuckerrüben. Schweine und Geflügel seien von der gezielten Förderung ausgenommen. Dazu können zusätzlich 3 Prozent der Direktzahlungen speziell an die Erzeugung von Eiweißpflanzen gekoppelt werden, berichtet aiz.info aus dem Dokument.


Abschied vom Greening


Das Greening wird in dem Entwurf abgeschafft. Dafür werde es eine Basisprämie geben und zusätzliche Zahlungen, die an die Einhaltung besonderer Umwelt- und Klimastandards geknüpft sind. Sollte sich das durchsetzen, wäre das ein Paradigmenwechsel in der EU-Agrarförderung und eine Abkehr von den pauschalen Direktzahlungen. Der Agrarausschussvorsitzende im Bundestag, Alois Gerig dementierte allerdings gegenüber top agrar, dass die EU-Kommission sich dazu entscheiden wolle.


Mehr Freiheit für Mitgliedstaaten


Neu ist die Freiheit der EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der GAP, das hatte EU-Agrarkommissar Hogan bereits vergangenen Herbst angekündigt. Die EU legt den Rahmen fest, definiert Ziele und stellt Indikatoren auf, an denen sich die Erfüllung der Ziele messen lassen. Dazu gehören geringere Treibhausgasemissionen, Humusanreicherung im Boden, die Vermeidung von Nitrat im Grundwasser und die Artenvielfalt. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann die Wahl der Mittel und dürfen auch regional unterschiedliche Pläne bei der EU-Kommission vorlegen.


Noch viele Änderungen möglich


An dem nun geleakten Entwurf kann sich noch einiges ändern, heißte es bei aiz.info. Am Donnerstag gibt es bereits die ersten Dementis der EU-Kommission, eine Kappungsgrenze von 60.000 € bei den Direktzahlungen zu planen, berichtet Agra Europe. Es deute sich aber an, dass es in dem Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zur GAP 2020 zumindest eine degressive Auszahlung der Direktzahlungen aus der ersten Säule in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche geben werde, heißt es weiter. Dennoch sei eine absolute Kappung nicht ausgeschlossen, konkrete aktuelle Zahlen werden aber nicht genannt.


DBV lehnt Kappung entschieden ab


Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert ablehnend gegenüber dem Kappungsvorschlag. Obwohl die Lohnkosten für Mitarbeiter und die Lohnansätze für Betriebsinhaber in Hogans Kappungsmodell offenbar voll angerechnet werden können, unterstützt der Deutsche Bauernverband diese Neuregelung nicht, teilt der DBV am Donnerstagnachmittag mit. „Wir lehnen eine Kappung der Direktzahlungen entschieden ab. Dieser Vorschlag gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit vieler Familienbetriebe in ganz Europa“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Im Fördersystem einer Flächenprämie sei ein Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße viel geeigneter, die unterschiedlichen historisch und regional gewachsenen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen. „Dieser Vorschlag schafft einen Flickenteppich in ganz Europa und wäre der Anfang vom Ende der Gemeinsamen Agrarpolitik“, so Joachim Rukwied.


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