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Decker fordert Flächenschutz über das Landwirtschaftsgesetz

Ein gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Friedhelm Decker, gefordert. "Ein nachhaltiges Umdenken beim Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen wird nur dann gelingen, wenn diese vor Umwidmungen geschützt werden.

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Ein gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen hat der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Friedhelm Decker, gefordert.


"Ein nachhaltiges Umdenken beim Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen wird nur dann gelingen, wenn diese vor Umwidmungen geschützt werden. Im Landwirtschaftsgesetz kann beispielsweise ein solches Gebot zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen verankert werden, was mit der bestehenden Gesetzeslage zum Schutz des Waldes im Bundeswaldgesetz vergleichbar wäre", erklärte Decker auf der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Berlin.


In dem Forum „Verändern: Die Böden nicht vergessen!“ forderte Decker, die Politik müsse sich dem Flächenschutz endlich wirksamer und konsequenter annehmen. Denn der Verlust an wertvollen, fruchtbaren Böden durch Siedlungen und Verkehr sei viel zu hoch. Aktuell käme jetzt noch der Flächenverbrauch durch die Energiewende mit dem erforderlichen Netzausbau hinzu, stellte der DBV-Umweltbeauftragte fest.


In Deutschland liege der Flächenverbrauch augenblicklich nach wie vor bei täglich 70 ha. Mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Hiervon sei man jedoch noch weit entfernt.


Seit 1992 seien allein in Deutschland 820.000 ha landwirtschaftlicher Produktionsflächen verloren gegangen, was in der Summe der landwirtschaftlichen Fläche vom Saarland und Rheinland-Pfalz entspreche. Zwar hätten Bundesregierung und Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode erste Schritte einer stärkeren Flächenschonung eingeleitet. "Doch fehlt es an Stringenz der Politik", so Decker.


Die Änderung des Baugesetzbuches gingen in die richtige Richtung, da Kommunen jetzt die Möglichkeiten der Innenentwicklung prüfen müssten. Doch dürfe Innenentwicklung nicht die "Kür, sondern müsse die Pflicht von Stadtplanern und Gemeinderäten" werden. "Wir können es uns nicht länger leisten, Stadtentwicklung auf der grünen Wiese zu betreiben, wenn gleichzeitig die Bevölkerung schrumpft und die Ortskerne zu veröden drohen", appellierte Decker. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, innerörtliche Potenziale auszuschöpfen. Baulücken- und Brachflächenkataster müssen Standard werden.“

Alfons Deter Alfons Deter

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