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topplus Düngeverordnung

„Der 20% Düngeabschlag in den roten Gebieten ist Kern des Vorschlags“

Umweltministerin Schulze verteidigt im Interview mit top agrar die erneute Verschärfung der Düngeverordnung. Sie soll ab Frühling 2020 gelten.

Lesezeit: 4 Minuten

top agrar: Die Bundesregierung hat erneut Vorschläge an die EU-Kommission für die Verschärfung der Düngeverordnung geschickt. Wie lange werden die Maßnahmen jetzt halten?

Schulze: Frau Klöckner und ich haben dieses Problem geerbt, weil in der letzten Legislaturperiode durch enormen Lobbydruck des Bauernverbandes die Anforderungen der Nitratrichtlinie absehbar nicht ausreichend umgesetzt wurden. Deutschland verstößt schon seit vielen Jahren gegen die EU-Nitratrichtlinie. Das bemängelt die EU-Kommission seit langem und hat Deutschland erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Auch unsere Nachbarländer fordern, dass gleiches Recht für alle gilt. Deshalb haben wir in Brüssel Vorschläge vorgelegt, wie wir das Nitrat im Grundwasser reduzieren wollen. Das letzte Wort aber hat Brüssel, wir müssen also jetzt abwarten, wie die EU-Kommission unsere Vorschläge fachlich bewertet.

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Umstritten ist weiterhin der Abschlag von 20% bei der Düngung in den roten Gebieten. Die Ausnahmen, die sie davon nun geschaffen haben, sind kompliziert, warum halten Sie dennoch daran fest?

Schulze: Die Reduzierung der Düngung um 20% im Betriebsdurchschnitt ist die Kernmaßnahme des Vorschlags, sie ist einvernehmlich innerhalb der Bundesregierung und die weit überwiegende Zahl der Länder stimmt ihr zu. Auch die Ausnahme ist sehr einfach: Wer in den roten Gebieten wenig düngt, konkret unter 160 kg pro ha und davon maximal 80 kg Mineraldünger, und somit nicht besonders zur Belastung in den roten Gebieten beiträgt, wird von dieser Auflage freigestellt.

"Wasserkooperationen können jetzt schon stattfinden."

Brüssel hat auch die Regelungen für die Gülleausbringung auf Hanglagen kritisiert. Worauf haben Sie sich geeinigt?

Schulze: Wir schlagen vor, dass bei Flächen mit über 15 Prozent Hangneigung die Gewässerabstände, wo nicht gedüngt werden darf, von 5 auf 10 Meter erhöht werden. Bei Flächen zwischen 5 und 10 Prozent Hangneigung sollen die Abstände von einem auf zwei Meter erhöht werden. Außerdem muss Dünger auf den stark geneigten Flächen unmittelbar eingearbeitet werden, wenn kein schützender Pflanzenbewuchs besteht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollte in den roten Gebieten lieber verpflichtende Wasserkooperationen einsetzen. Warum haben Sie das nicht aufgegriffen?

Schulze: Diese Wasserkooperationen können ja jetzt schon stattfinden. Dabei bezahlen die Wasserversorger Landwirte für eine gewässerschonende Bewirtschaftung ihrer Flächen. Tatsächlich zahlen also die Verbraucher für eine ordentliche, schonende Landwirtschaft. Auf freiwilliger Basis finde ich das in Ordnung, aber verpflichtend ist das eine Umkehrung des Verursacherprinzips. Das ist dann nicht in Ordnung.

Welchen Spielraum haben die Bundesländer jetzt überhaupt noch für Änderungen?

Schulze: Wir haben die Bundesländer eng in unsere Diskussionen einbezogen und diese tragen die wesentlichen Vorschläge mehrheitlich mit. Sie wissen, dass wir schnell handeln müssen. Sonst drohen Strafzahlungen von 870.000 € pro Tag. Dass dieses Geld am Ende aus dem Agraretat abgezogen würde, muss allen klar sein, die jetzt noch auf der Bremse stehen.

Bleibt es dabei, dass die verschärfte Düngeverordnung ab Mai 2020 gelten soll?

Schulze: Nein, die Kommission hat Beschleunigungen verlangt und wir haben nun März 2020 vorgeschlagen.

„Wir kommen nicht drum herum, in den roten Gebieten den Nährstoffeintrag zu reduzieren.“

Viele Landwirte kämpfen noch mit den Anpassungsfolgen der novellierten Düngeverordnung von 2017. Jetzt müssen Sie sich erneut anpassen, ohne dass die Preise, Umsätze und Gewinne gestiegen sind.

Schulze: Wir hätten lieber schon die Düngeverordnung von 2017 ambitionierter gehabt. Meine Vorgängerin hat damals schon gesagt, das wird nicht reichen, sie wurde aber überstimmt. Jetzt ist genau das passiert, was mein Ministerium befürchtet hatte, es musste wieder nachgebessert werden.

Was raten Sie den Landwirten denn jetzt wie sie mit den bevorstehenden Veränderungen umgehen sollen?

Schulze: Zuerst müssen wir die Rückmeldung aus Brüssel abwarten. Dann würde ich daraufsetzen, dass EU-Recht gilt und auch umgesetzt wird. Wir werden nicht drum herumkommen, gerade in den roten Gebieten den Nährstoffeintrag zu reduzieren. Mittel, die Landwirtschaft dabei zu unterstützen, sind in der europäischen und nationalen Agrarpolitik vorhanden, wir müssen sie aber gezielt dafür einsetzen, den Landwirtinnen und Landwirten bei ihren Anpassungsmaßnahmen zu helfen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das vollständige top agrar Interview mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auch zu weiteren Themen wie Pflanzenschutz, Insektenschutz, Klimaschutz, Wolf und zur Reform der EU-Agrarpolitik steht in der kommenden Ausgabe der top agrar, die am 25. Juni 2019 erscheint.

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