Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

"Der künftige EU-Agrarhaushalt ist unverändert!"

Die EU-Kommission hat bekanntlich vergangene Woche den Entwurf für den Agrarhaushalt der Jahre 2014 bis 2020 vorgestellt. Das künftige Budget ist dabei nominal unverändert bis leicht erhöht. Durch die Medien gingen jedoch immer wieder Gerüchte, es handele sich um "deutliche Kürzungen". Der DBV nennt daher jetzt nochmals die Details: Der Finanzrahmen beruht auf den Preisen von 2011.

Lesezeit: 5 Minuten

Die EU-Kommission hat bekanntlich vergangene Woche den Entwurf für den Agrarhaushalt der Jahre 2014 bis 2020 vorgestellt. Das künftige Budget ist dabei nominal unverändert bis leicht erhöht. Durch die Medien gingen jedoch immer wieder Gerüchte, es handele sich um "deutliche Kürzungen". Der DBV nennt daher jetzt nochmals die Details:


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Finanzrahmen beruht auf den Preisen von 2011. Das Verfahren für die technische Anpassung wie auch der Deflator von 2 % werden beibehalten. Unter Berücksichtigung dieses Deflators steht bei der 2. Säule in den Jahren im Zeitraum 2014-2020 exakt genau das Finanzvolumen zur Verfügung wie in 2013 (nominale Konstanz). Bei den Direktzahlungen und marktbezogenen Ausgaben ergibt sich sogar eine leichte Steigerung von nominal 0,5 % (2020 zu 2013). Da die Ausgaben für Lebensmittelsicherheit und für Bedürftige nicht mehr unter die GAP-Kernaufgaben fallen sollen, ergibt sich sogar eine Steigerung von nominal 2,1 %.

 

Brüssel will zudem an der Zwei-Säulen-Struktur festhalten. Aus deutscher Sicht sind allerdings gewisse Umverteilungen der EU-Mittel zugunsten anderer Mitgliedstaaten zu befürchten, schreiben Dr. Helmut Born und Dr. Peter Pascher vom DBV weiter. Die Deckelung der Direktzahlungen und Einführung der Ökologisierungskomponente der Direktzahlungen sind aus ihrer Sicht wohl die größten Hürden für die deutschen Bauern. Nettozahlerstaaten wie Deutschland wollen künftig nur 1,0 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) an Brüssel zahlen, die Kommission aber schlägt 1,05 bzw. 1,11 % vor.



In jeweiligen Preisen beträgt das Finanzvolumen für die Rubrik „Nachhaltiges Wachstum“ in der Förderperiode 2014-2020 zusammen 431 Mrd. Euro. In der aktuellen Förderperiode 2007-2013 sind es entsprechend 413 Mrd. Euro (nominal + 4,3 %, real - 10 %). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass aus dem Haushaltsansatz für die Finanzperiode 2014-2020 zu finanzieren sind:

  • das letzte Jahr des „Phasing in“ der Direktzahlungen für die 10 neuen Mitgliedstaaten (Direktzahlungen 2013 werden finanziert aus dem Haushalt 2014)
  • das weitere „Phasing in“ (bis 2016) der Direktzahlungen für Bulgarien und Rumänien sowie
  • die Direktzahlungen/Marktordnungsausgaben für Kroatien, das nach derzeitigem Stand Mitte 2013 der EU beitreten wird.
Nach BMELV-Berechnungen ergibt sich daraus für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ein Finanzierungsbedarf von etwa 434 Mrd. Euro. Das sind „nur“ 3 Mrd. Euro mehr als von der Kommission vorgeschlagen.


Mit der „Reserve für Krisen im Agrarsektor“außerhalb der Rubrik sollen zusätzliche Mittel für den Agrar­bereich bereitgestellt werden: „Es wird ein Dringlichkeitsmechanismus geschaffen, um auf Krisensituationen (die sich aus einem Problem der Lebensmittelsicherheit oder plötzlichen Marktentwicklungen ergeben könnten) zu reagieren, so dass die Landwirte anhand eines beschleunigten Verfahrens eine unverzügliche Unterstützung erhalten“ (2014-20: 3,5 Mrd. Euro).


Ferner wird vorgeschlagen, den Bereich der Interventionen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung auf die Landwirtschaft auszudehnen, um den Landwirten eine vorübergehende Unterstützung dafür zu gewähren, sich an eine durch mittelbare Globalisierungsfolgen entstandene neue Marktlage anzupassen (2014-20: bis zu 2,5 Mrd. Euro).


Im Rahmen der Finanzierung von Forschung und Innovation sollen für den Agrarbereich im Zeitraum 2014-20 4,5 Mrd. Euro reserviert werden.




Kritisch sind aus deutscher Sicht die Umverteilungsvorstellungen der Kommission („Konvergenz der Zahlungen“) in der 1. Säule und in der 2. Säule zu sehen:


  • 1. Säule: „Aus historischen Gründen ist die Höhe der direkten Hektarbeihilfe für die Landwirte in der EU sehr unterschiedlich. Die reformierte GAP wird ein Konvergenzsystem“ umfassen, um diese Unterschiede zu verringern und für eine gerechtere Verteilung der Beihilfe zu sorgen. Dies geschieht folgendermaßen: alle Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-27-Durchschnitts betragen, schließen über Zeit ein Drittel der Lücke zwischen ihrem derzeitigen Zahlungsniveau und 90 % der durchschnittlichen EU-Direktzahlungen.“ Nach ersten Berechnungen werden durch dieses Modell gut 900 Mio. Euro umverteilt. Für die Geberländer wie Deutschland ergäbe sich eine prozentuale Kürzung der Direktzahlungen von rund 4 %.
  • 2. Säule: Die Zuteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung soll nach Maßgabe objektiverer Kriterien angepasst und „besser auf die politischen Ziele ausgerichtet“ werden: „Die Zuteilung der Beihilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums wird modernisiert, indem Anteile auf der Grundlage einer Reihe objektiver räumlicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt werden, die die künftigen Ziele der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und räumlichen Politik widerspiegeln.“




Wichtige GAP-Einzelaspekte der Kommissionsvorschläge


„Ökologisierung“ der Direktzahlungen



Die obligatorische „Ökologisierung“ der Direktzahlungen hält die Kommission für einen Grundpfeiler der Reform. Insbesondere sollen künftig 30 % der Direktzahlungen abhängig von der Einhaltung einer Reihe umweltverträglicher Praktiken erfolgen, die über die Cross-Compliance hinausgehen und zu einer klimafreundlicheren Landwirtschaft beitragen sollen.





Beihilfe für aktive Landwirte


„Um die wirksame Verwendung der GAP-Finanzmittel zu gewährleisten, werden die Direktbeihilfen den aktiven Landwirten vorbehalten. Landeigentümer, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, werden von den Direktbeihilfen ausgeschlossen“, schreibt die Kommission. Somit wären auch einige Nebenerwerbslandwirte wieder betroffen.




Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen für die größten Landwirte


Aus Sicht der Kommission erhalten derzeit „große landwirtschaftliche Betriebe einen unverhältnismäßig hohen Anteil der direkten Einkommensstützung“ aus der GAP. Mit der neuen GAP soll „eine gemäßigte und schrittweise Begrenzung der Höhe der direkten Einkommensstützung für die größten Betriebe eingeführt werden“, wobei den Größenvorteilen größerer Strukturen und den durch sie geschaffenen Arbeitsplätzen angemessen Rechnung getragen werden soll. Die Kommission schlägt vor, die betreffenden Einsparungen den Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung bzw. den nationalen Mittelzuweisungen für die Mitgliedstaaten, in denen die Einsparungen vorgenommenen werden, zuzuschlagen.




Vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte


Zahlreiche Direktbeihilfeempfänger sind nach Darstellung der Kommission Kleinlandwirte; durch einen vereinfachten Mechanismus für die Zuteilung ihrer Beihilfen will die Kommission die Verwaltungslasten für diese Betriebe „erheblich verringern“. Von einer besonderen finanziellen Förderung von Kleinlandwirten ist keine Rede mehr, stellt der DBV fest. (ad)


Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.