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Der Wolf soll in den Koalitionsvertrag

Bauern und Jäger drängen die neue Bundesregierung zu einer Vereinbarung zum Wolf im Koalitionsvertrag. Dort müsse der Einstieg in eine Bestandsregulierung der Wölfe festgeschrieben werden. Außerdem werden Bundes- und Landespolitiker aufgefordert, wolfsfreie Zonen zu definieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Bauern und Jäger drängen die neue Bundesregierung zu einer Vereinbarung zum Wolf im Koalitionsvertrag. Dort müsse der Einstieg in eine Bestandsregulierung der Wölfe festgeschrieben werden. Außerdem werden Bundes- und Landespolitiker aufgefordert, wolfsfreie Zonen zu definieren.


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Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) fordern eine aktive Bestandsregulierung des Wolfes. Um eine weitere Verschärfung der Konflikte zwischen Weidetierhaltern, Naturschützern und der Bevölkerung zu vermeiden, müsse das Thema Wolf im Koalitionsvertrag bei der anstehenden Regierungsbildung in Berlin Erwähnung finden. Die Koexistenz des Wolfes mit der Weidetierhaltung brauche eine Bestandsregulierung, sagte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute auf einer Fachtagung von DBV und BAGJE in Berlin.


Aufnahme ins Jagdrecht mit Schonzeit


Von den künftigen Koalitionären in Berlin fordert er, mindestens die Zusage für einen Einstieg in ein Bestandsmanagement in den Koalitionsvertrag zu schreiben. Außerdem sollten auf Bundes- und Landesebene Gebiete definiert werden, wo keine Wolfsrudel toleriert würden. Der Vorsitzende der BAGJE, Jürgen Hammerschmidt, plädierte dafür, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Dies sei eine einfachere Lösung als den strengen EU-weiten Schutz des Wolfes in der FFH-Richtlinie aufzuweichen, so Hammerschmidt. Die Verbände betonten, dass dies bereits auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts möglich sei. Als Begründung gaben sie an, dass es keine anderwärtige zufriedenstellende Lösung zur Vermeidung von Schäden, Tierverlusten, sowie zur Sicherung von Eigentum oder menschlichen Lebens gebe. Keine Einigkeit gab es dazu, ob mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht auch in bestimmten Zeiten und Zonen seine Bejagung zugelassen werden solle. Dem Wolf könne im Jagdrecht auch eine ganzjährige Schonzeit zugewiesen werden, erläuterte der Jenaer Rechtsprofessor Michael Brenner bei der Fachtagung. Er gab außerdem zu, dass die Definition von wolfsfreien Zonen in der Praxis schwierig sei. Dennoch müsse der Gesetzgeber definieren, wo er den Wolf für zumutbar halte und wo nicht, so Brenner weiter.


Weidetierhalter beklagen zu wenig Schutz und Förderung


Die Weidetierhalter machten auf der Tagung deutlich, dass sie die Grenze der Zumutbarkeit bereits für überschritten halten. „Es wäre blauäugig und fahrlässig zu glauben, der Wolf würde wieder verschwinden“, sagte Jürgen Lückhoff, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände. Allein auf Herdenschutzhunde und Zäune zu setzen, hält er für zu wenig. Außerdem würde die bisherige Förderung für den Zaunbau bei weitem nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Hinzu käme, dass dies vor allem nur von hauptberuflichen Schafhaltern zu leisten wäre. Tierverluste verzeichnen auch Mutterkuhhalter und Milchviehhalter mit Weideaustrieb. „Wir halten die Tiere nicht, damit sie vom Wolf gerissen werden und wir uns dann eine Entschädigung vom Bund oder Land holen können“, sagte Jens Schreinicke, Mutterkuhhalter und Wolfsbeauftragter des Landesbauernverbandes Brandenburg.


Wolfsfreie Zonen in Grünlandregionen, auf Almen und Deichen


Laut EU-Recht darf der Wolf erst dann reguliert werden, wenn sein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist und Schäden anders nicht mehr begegnet werden kann, etwa durch Prävention und Entschädigungszahlungen. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht des DBV und der BAGJE mehr als erfüllt. Die Wolfsbestände in Deutschland seien als Teil einer eurasischen Metapopulation nachhaltig gesichert und wüchsen rasant, so die Verbände. Der Wolf überwinde wirksame Schutzbarrieren und dringe in Gebiete und Kulturlandschaften vor, die für seine Wiederansiedlung aus ihrer Sicht ungeeignet sind. Damit meinen DBV und BAGJE intensiv genutzte Grünlandregionen sowie Almen und Deiche, bei denen keine Präventionsmaßnahmen möglich sind.


Umweltministerium stellt Lockerung des Wolfsschutzes in Aussicht


Vergangenen Donnerstag hatten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) in Aussicht gestellt, dass künftig komplette „Problemrudel“ abgeschossen werden könnten. Bedingung sei, dass diese Tiere notwendige Schutzzäune von Nutztierhaltern regelmäßig überspringen. Über ein Vorgehen gegen Wölfe werde weiterhin im Einzelfall entschieden, hieß es. Eine Obergrenze an Wölfen, ab der es in einer Region das Recht zur Reduzierung des Bestands gebe, bestehe nicht, betonte Hendricks. Eine Abschussquote für Wölfe hatte hingegen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wiederholt gefordert. Er verweist, wie auch der DBV und die BAGJE auf Erfahrungen in Schweden. Dort gibt es eine Obergrenze von 300 Wölfen, ab der eine „Schutzjagd“ auf mehrere Wölfe in Regionen, wo viele Risse vorkommen, möglich sei.


Länder fordern gemeinsames Wolfsmanagement


Auch die Agrarminister der Länder hatten auf ihrer Herbstkonferenz Ende vergangener Woche den Bund gebeten, im Rahmen länderübergreifender Bemühungen zu einem gemeinsamen Monitoring und Management der Wolfspopulation zu kommen. Eine gemeinsame Bewertung der Population nach einheitlichen Kriterien sei für die realistische Einschätzung des Erhaltungszustandes unerlässlich, hieß es dort.

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