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Deß hält EU-Rechtsrahmen für unlautere Handelspraktiken für dringend notwendig

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich nachdrücklich für einen fairen und transparenten Wettbewerb in der Lebensmittelversorgungskette eingesetzt. Das Parlament hat daraufhin mit großer Mehrheit beschlossen, einen europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken zu schaffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich nachdrücklich für einen fairen und transparenten Wettbewerb in der Lebensmittelversorgungskette eingesetzt. Das Parlament hat daraufhin mit großer Mehrheit beschlossen, einen europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken zu schaffen.


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„Die Konzentration beim Einzelhandel in der EU soll untersucht und beschnitten werden. Um unfairen Handelspraktiken entgegen zu treten, sind europaweite legislative Maßnahmen notwendig. Mit kartell- und wettbewerbsrechtlichen Mitteln muss dafür gesorgt werden, dass der Marktanteil einzelner Lebensmittelketten begrenzt wird“, erklärt Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.


Einzelne Lebensmittelhandelskonzerne missbrauchen seiner Meinung nach ihre Marktmacht. Deshalb sei eine europäische Gesetzgebung notwendig, um diese zunehmende Macht der Handelskonzerne einzuschränken. Das wäre im Interesse von Erzeugern und Verbrauchern. „Für die EVP-Fraktion habe ich wichtige Vorschläge eingebracht, um die Position der Milchbauern und der Molkereien gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel entscheidend zu stärken“, so Albert Deß.


Hintergrund


Unlautere Handelspraktiken umfassen unter anderem verspätete Zahlungen, einen beschränkten Zugang zum Markt, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen, die unlautere Übertragung des kommerziellen Risikos oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten.


Es gibt bereits EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie 2005/29/EG), aber keine EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Praktiken in den Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelversorgungskette. Unlautere Handelspraktiken fallen nur zum Teil unter das Wettbewerbsrecht.


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