Pferdehalter, die mit ihren Tieren zu Urlaubs- oder Sportzwecken innerhalb der EU reisen möchten, benötigen laut EU-Richtlinie eine beschränkt gültige, kostenpflichtige Bescheinigung vom Amtstierarzt. Dadurch fühlen sich viele Besitzer aber in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Etwa sei ein regelmäßiger Trainingsbetrieb so erheblich erschwert. Während es zwischen den Beneluxländern und Frankreich längst ein Abkommen gibt, wonach keine Bescheinigung nötig ist, gilt die Regelung für Deutsche weiterhin. Vor dem Petitionsausschuss ist daher eine Petition gelandet, die auch Deutschland eine praktikable Lösung fordert.
Wie die Bundesregierung mitteilt, unterstützt der Petitionsausschuss die Bemühungen zur Verringerung der administrativen Vorgaben für den Transport von Pferden. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesagrarministerium als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird auf eine Stellungnahme der Bundesregierung hingewiesen, wonach die EU-Richtlinie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in der Tat allgemeine oder beschränkte Ausnahmen für den Transport von Pferden, die zu Sport- oder Freizeitzwecken "in der Nähe der Binnengrenzen der Gemeinschaft geritten oder geführt werden", zugestehe. "Nach Auffassung des Bundesagrarministeriums sind damit derartige Abkommen auf den grenznahen Verkehr von Pferden zu beschränken", heißt es in der Vorlage.
Eine generelle Ausnahme von der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Pferden im gesamten Staatsgebiet der das Abkommen schließenden Mitgliedstaaten ist nach Ansicht des Ministeriums "aus tiergesundheitlicher Sicht nicht zielführend". Beim Auftreten pferderelevanter Tierseuchen sei im Zweifel die Rückverfolgbarkeit der Tiere nicht mehr gewährleistet, heißt es. Die epidemiologische Ursachenforschung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werde dadurch behindert beziehungsweise unmöglich.
Wie das Ministerium einräumt, ist die derzeitige Rechtslage "nicht eindeutig im Hinblick auf die Rahmenbedingungen des Abschlusses derartiger Abkommen". Die Europäische Kommission beabsichtige, Änderungen vorzunehmen. "Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist die Dokumentationspflicht für den Tierhalter in einem so genannten Bestandsregister vorgesehen", heißt es in der Beschlussempfehlung. Hierdurch solle im Seuchenfall eine Rückverfolgbarkeit von Bewegungen und Kontakten der Tiere gewährleistet werden.
Die Bundesregierung wolle das endgültige Ergebnis der Verhandlungen abwarten, schreibt der Petitionsausschuss. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet "in die Verhandlungen einbezogen zu werden".