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topplus EUROPA/Nitratbelastung/ Düngeverordnung

Deutschland aktuell nicht von weiterem EuGH-Verfahren bedroht

Derzeit muss Berlin kein 2. Verfahren vor dem EuGH wegen anhaltender Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie fürchten. Brüssel räumt der Bundesregierung weiter Handlungsspielraum ein, die Düngeverordnung deutlicher nachzubesseren. Nach jahrelanger Vertragsverletzung kann die Bundesregierung mit keinem weiteren Rabatt für die Landwirtschaft rechnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission wartet weiter auf eine qualifizierte Antwort der Bundesregierung auf die von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella angeforderten Nachbesserungen der deutschen Düngeverordnung. Am Wochenende war eine Erklärungsfrist dazu verstrichen. Die Nachschärfung der deutschen Düngeverordnung geht nach Brüsseler Lesart nicht ehrgeizig genug voran und sorgt nicht in ausreichendem Maße für eine Eindämmung der Grundwasser belastenden Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft.

Berlin hat EU-Nitratrichtlinie zugunsten Gewässerschutz befürwortet

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Deutschland hatte 1991 die EU-Nitratrichtlinie mitunterzeichnet, gehört aber zu den EU-Ländern, die ihre Hausaufgaben zum Schutz des Grundwassers bisher nicht erfüllt haben. In bis zu 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Nitratkonzentrationen weiterhin zu hoch.

Im Vorfeld der für diesen Donnerstag von Landwirtschaftsverbänden angekündigten großen Kundgebung in Münster, ließ die EU-Kommission auf Anfrage von top agrar wissen, dass Deutschland derzeit nicht von einem zweiten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Vertragsverletzung in Sachen Nitrat-Richtlinie bedroht sei.

Brüssel erwartet ergebnisorientierte Nachbesserungen aus Berlin

„Der von der EU-Kommission vorgegebene 31. März für eine weitere Präzisierung durch die Bundesregierung ist kein rechtlich bindendes Datum“, sagte ein Sprecher von EU-Umweltkommissar Vella am Montag in Brüssel. Die Dienststellen der Brüsseler Behörde seien in ständigem Kontakt mit den deutschen zuständigen Behörden, um die Situation in Deutschland mit EU-Recht in Einklang zu bringen. Berlin ist aber weiter gefordert. Die Kommission sei nicht bereit, bis zum Sanktnimmerleinstag auf konkrete Maßnahmen zur ergebnisorientierten Nachbesserung der deutschen Düngeverordnung zu warten.

In Brüssel wird derweil registriert, dass die Schwierigkeiten der Bundesregierung, die Vorgaben der Nitratrichtlinie zu erfüllen, vor allem an den Differenzen zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium liegen.

Der am Sonntag von den beiden CDU-Ministerinnen Julia Klöckner für den Bund und Ursula Heinen-Hessen für das größte agrarproduzierende Land Nordrhein-Westfalen vorgelegte „7-Punkte-Plan“ wird von der EU-Kommission nicht offiziell zur Kenntnis genommen. Das sei nur ein innenpolitisches Papier.

Landwirtschaft weiterhin Hauptursache wasserbezogener Probleme

Die Position der Brüsseler EU-Generaldirektion Umwelt bleibt gegenüber Deutschland daher unnachgiebig: „Die Landwirtschaft stellt weiterhin eine Hauptursache wasserbezogener Probleme dar“. Die Landwirte dürften daher bei der Einführung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Praktiken nicht nachlassen. „Zur Wiederherstellung einer optimalen Wasserqualität in der EU sind noch große Anstrengungen erforderlich“, heißt es folglich aus Brüssel an die Adresse von Berlin und Düsseldorf gerichtet.

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